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Anspruch längst verjährt

LAUBENHEIM –  Die 1969 zwischen Mainz und den Gemeinden Laubenheim und Hechtsheim geschlossenen Eingemeindungsverträge enthalten u. a. jeweils die Zusage, im Bereich der beiden Orte ein Schwimmbad zu bauen. Daran erinnert die Laubenheimer FDP.

Die Realisierung des Schwimmbadprojektes ist von der Anerkennung der Bezuschussungsfähigkeit der Maßnahme durch das Land abhängig. Die Stadt wird das Vorhaben in einem Zeitraum verwirklichen, der gewährleistet, dass die gebotenen Bezuschussungsmöglichkeiten voll genutzt werden können, hieß es. 

Bekanntermaßen wurde das Schwimmbad nie verwirklicht. Die FDP im Ortsbeirat hat daher bei der Verwaltung nachgefragt, was sie seinerzeit unternommen hat, das Projekt zu verwirklichen. Dazu Dr. Christian Hecht, Sprecher der FDP im Ortsbeirat: „Die Verwaltung hat auf die Anfrage  bestätigt, dass der Auseinandersetzungsvertrag immer noch wirksam sei. Der Anspruch auf ein Schwimmbad sei aber nach Auffassung der Verwaltung bereits zum Ende des Jahres 2000 verjährt gewesen. 

Losgelöst davon, dass dieser Ansicht der Verwaltung eine gewisse Widersprüchlichkeit anhafte und für die Bürgerschaft enttäuschend sei, bleibe die wichtige Frage, wer sich damals in welcher Form und welchen Aktionen um die notwendigen Landeszuschüsse bemüht hat.

Um zur Aufklärung beizutragen wurde auch nachgefragt, ob der damalige Schriftwechsel heute noch einsehbar sei. Auch dies wurde negativ beschieden. Hierzu führt die Verwaltung aus, dass der Sportverwaltung keine Unterlagen bekannt seien. Das Stadtarchiv könne in deren Beständen ebenfalls keinen Hinweis auf den möglichen Bau eines Schwimmbades in Laubenheim finden. 

Da sich jedoch ein Großteil des Archivs Laubenheim in einem unverzeichneten Zustand befinde, sei eine genaue Recherche nicht möglich gewesen. Mit der Erschließung des Bestandes sei aufgrund von personellen Engpässen frühestens im Sommer 2022 zu rechnen, für Dr. Hecht eine unbefriedigende Antwort. Ebenso, dass das Laubenheimer Vorortarchiv offensichtlich in einem solch desolaten Zustand ist, dass eine gezielte Recherche unmöglich ist. 

Die Verwaltung kann also die Vermutung nicht ausräumen, dass die damals Verantwortlichen die vertragliche Zusage eher auf die leichte Schulter genommen und sich – wenn überhaupt – nur halbherzig beim Land um Zuschüsse bemüht haben. Laubenheim und Hechtsheim seien mit Versprechungen in die Eingemeindung gelockt. Danach habe sich offenbar niemand mehr um die Zusagen gekümmert. 

Hecht betont ausdrücklich, dass den heute Verantwortlichen selbstverständlich für eventuelle Versäumnisse in der Vergangenheit kein Vorwurf gemacht werden könne. Gleichwohl solle man auch zu historischen Verträgen die Haltung zu Vertragstreue und gegebenen Versprechen nicht auf die leichte Schulter nehmen, da dies dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verwaltung schaden könne. Auch erhebe heute vor dem Hintergrund der Haushaltssituation und der kaum vorhandenen notwendigen Flächen niemand ernsthaft einen Anspruch auf den Bau eines Schwimmbades.

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