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Durchfahrtsverbot in der Straße Im Attich“ wird aufgehoben Schulwegsicherung durch neue Maßnahmen

Bild von WikimediaImages auf Pixabay

BISCHOFSHEIM – Die Gemeinde Bischofsheim informiert die Bürgerinnen und Bürger, dass das bestehende Durchfahrtsverbot in der Straße „Im Attich“ zum 4. April 2025 aufgehoben wird. Diese Entscheidung wurde nach Rücksprache mit der Schulleitung, dem Kreis Groß-Gerau und der Gemeinde getroffen.

Um den Schulweg für die Schülerinnen und Schüler trotz der Aufhebung des Durchfahrtsverbotes weiterhin sicher zu gestalten, wird die Gemeinde mehrere Blumenkübel an strategisch günstigen Stellen aufstellen. Diese sollen zur Verengung des Straßenraumes und zur Verkehrsberuhigung beitragen, so dass Fußgänger und insbesondere Kinder die Straße sicher überqueren können. Die Gemeinde appelliert in diesem Zuge an alle Eltern, ihre Kinder nicht mit dem Auto zur Schule zu bringen und somit die unnötige Mehrbelastung des Verkehrs durch Elterntaxis zu vermeiden.

Sollte es nicht möglich sein, den Anfahrtsweg der Schulkinder ohne Auto zu organisieren, wird voraussichtlich ab dem 5. Mai der Parkplatz an der Kreissportschule wieder zur Verfügung stehen. Auf diesem Parkplatz wird künftig eine „Kiss and Go Zone“ eingerichtet, die es den Eltern ermöglicht, ihre Kinder sicher zur Schule zu bringen, ohne den Verkehrsfluss zu beeinträchtigen.

Darüber hinaus plant die Gemeinde Bischofsheim einen neuen Fußgängerüberweg auf Höhe des Schulausgangs. Diese Maßnahme ist Teil der kontinuierlichen Bemühungen, den sicheren Zugang zur Schule zu verbessern und den Verkehr für auf die Kinder sicherer zu gestalten.

Gesa Marth
Gemeinde Bischofsheim