
NACKENHEIM – Während die Nackenheimer Rheininseln Sändchen und Kisselwörth wegen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) weiterhin nicht betreten werden dürfen, gibt es im südlichen Teil des ASP-Sperrgebiets erste Erleichterungen. Zwischen Oppenheim und Guntersblum wurden nach Fertigstellung fester Schutzzäune zahlreiche bislang gesperrte Wege wieder freigegeben.
Für die Rheininseln bei Nackenheim bleibt die Lage unverändert. Das Betretungsverbot gilt weiterhin. Spaziergänge, Freizeitaktivitäten oder das Anlegen von Booten sind dort nach wie vor untersagt. Die Maßnahmen sollen verhindern, dass sich das Virus über Wildschweine weiter ausbreitet. Bereits vor einigen Monaten hatte das Veterinäramt darauf hingewiesen, dass die Inseln wegen der dort lebenden Wildschweinpopulation besonders geschützt werden müssen.
Anders stellt sich die Situation weiter südlich dar. Im Oppenheimer Wäldchen sowie in den Bereichen Dienheim, Ludwigshöhe und Guntersblum dürfen alle ausgewiesenen Wege nun wieder zu Fuß, mit dem Fahrrad oder zu Pferd genutzt werden. Auch Wege, die bislang gesperrt waren, sind durch neu eingerichtete Fußgängertore wieder zugänglich. Ebenso wurden der Hundestrand und der Zugang zur NATO-Rampe wieder geöffnet.
Dennoch gelten weiterhin Regeln. Das allgemeine Wegegebot bleibt bestehen. Ausdrücklich abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden. Hunde müssen auf dem Weg zum Hundestrand angeleint bleiben und dürfen erst dort frei laufen. Zudem müssen die Fußgängertore nach dem Passieren wieder geschlossen werden. Das Slippen von Motorbooten und Jetskis bleibt verboten.

Die Erleichterungen wurden durch den Bau eines festen Schutzzauns zwischen Rhein und Bundesstraße 9 ermöglicht. Er ersetzt den bisherigen Elektrozaun weitgehend und gilt als robuster sowie weniger anfällig für Hochwasser oder Beschädigungen. Nach Angaben der Kreisverwaltung wurden beim Bau auch Belange des Natur- und Artenschutzes berücksichtigt. Fluchttore sollen Wildtieren bei Hochwasser das Verlassen der eingezäunten Bereiche ermöglichen.
Nach Angaben des Leiters des Veterinäramts Mainz-Bingen, Dr. Markus Wacker, prüft das Land Rheinland-Pfalz derzeit, ob im Herbst 2026 bei der Europäischen Kommission ein Antrag auf Rückstufung der Sperrzone II A in die Sperrzone I Aussicht auf Erfolg hat. Dies würde insbesondere Landwirtschaft, Weinbau und Schweinehalter entlasten. So könnten unter anderem die vorgeschriebenen Drohnenflüge vor der Ernte sowie Handelsbeschränkungen gelockert werden.
Der zuständige Kreisbeigeordnete Erwin Malkmus und Dr. Wacker appellieren deshalb an die Bevölkerung, die bestehenden Regeln weiterhin einzuhalten. Nur wenn es keine neuen ASP-Fälle gibt, seien weitere Lockerungen möglich.
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