Start Mainz 3,3 Millionen Euro Gewinn erzielt

3,3 Millionen Euro Gewinn erzielt

MAINZ – Der FSV Mainz 05 geht mit gestärkter wirtschaftlicher Basis in seine Zukunft. Bei seiner Mitgliederversammlung vor 502 seiner 12417 Mitglieder blickte der Fußball-Bundesligist auf ein wirtschaftlich und sportlich erfolgreiches Geschäftsjahr 2017/18 zurück. Dem Rekordumsatz von 114 Millionen Euro bei einem Gewinn von 3,3 Millionen Euro stand die Qualifikation für das zehnte Bundesligajahr in Serie gegenüber.

Der Gesamtumsatz lag dabei gut vier Millionen Euro über dem Wert der Vorsaison. Das Eigenkapital stieg im vergangenen Geschäftsjahr auf 33,7 Millionen Euro bei einer Eigenkapitalquote von 44,4 Prozent. In den vergangenen sieben Jahren leistete Mainz 05 alleine auf seine operativen Ergebnisse Steuerzahlungen in Höhe von 14,7 Millionen Euro. Für die laufende Saison erwartet der Verein wegen hoher Transfereinnahmen erneute Rekordwerte bei einem Umsatz von voraussichtlich mehr als 140 Millionen Euro und einen Rekord Jahresüberschuss von mehr als 18 Millionen Euro.

Mainz 05 baut auch weiterhin auf seine Organisationsstruktur als eingetragener Verein. Dies betonten Vorsitzender Stefan Hofmann und Aufsichtsratsvorsitzender Detlev Höhne mit Blick auf eine Aufforderung des Mainzer Amtsgerichts, der Verein soll einen Zeitplan zu einer Entscheidung über die Ausgliederung des Profi-Spielbetriebs erstellen. Das Amtsgericht erwägt ein Verfahren aufgrund von Rechtsformverletzung.

„Mainz 05 ist ein eingetragener Verein und will dies auch bleiben. Die Entscheidungshoheit über die Frage, wie wir uns organisieren, sollte bei uns und unseren Mitgliedern liegen. Wir sehen uns durch die aktuelle Rechtsprechung in jeder Hinsicht bestätigt“, so Stefan Hofmann, seit Ende Januar Vereins- und Vorstandsvorsitzender. Aufsichtsratsvorsitzender Höhne ergänzte: „Sollte das Amtsgericht Klage erheben, wäre dies zugleich ein Angriff auf die von der Rechtsprechung gestützten Strukturen des Profifußballs und des Profisports. Der 1. FSV Mainz 05 gehört seinen Mitgliedern. Diese können mit Dreiviertel-Mehrheit entscheiden, in welcher Rechtsform der Profifußball in Mainz organisiert wird. Eine Klage würde auch das Selbstbestimmungsrecht der Vereinsmitglieder in Frage stellen.“

Zur Entlastung des Alt-Vorstands um Harald Strutz führte Aufsichtsratsvorsitzender Höhne aus, der Aufsichtsrat habe auf Grundlage eines Sonderprüfberichts vom ehemaligen Vorstand abweichende Auffassungen vertreten, ob einzelne Leistungen an den Vorstand noch unter den Begriff der Aufwandsentschädigung gefallen seien. Auch sei unklar gewesen, ob einzelne Leistungen den Vorständen persönlich zugordnet werden können. „Wir haben uns juristisch beraten lassen und sind zu dem Schluss gekommen, dass eine gerichtliche Klärung dieser Fragen bei offenem Ausgang zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde und dies nicht im Sinne des Vereins sein konnte. Es war uns wichtig einen Schlussstrich zu ziehen“, so Höhne. Die Entlastung sei auf Basis einer mit dem Alt-Vorstand vereinbarten Zahlung in Höhe von 12.000 Euro erfolgt.