Start Allgemein Öffnungszeiten/ Erreichbarkeit der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim

Öffnungszeiten/ Erreichbarkeit der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim

VG Bodenheim
Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim. Foto: Dr. Robert Scheurer.

BODENHEIM – Die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim trifft auch weiterhin notwendige Maßnahmen, um die schnelle Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Dabei wird auf die allgemeinen Lockerungen in Rheinland-Pfalz unter Wahrung des Gesundheitsschutzes reagiert. Die Mitarbeiter*innen der Verbandsgemeindeverwaltung stehen Ihnen für individuelle telefonische Beratungen während der allgemeinen Dienstzeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr und Mittwoch von 14:00 – 19:00 Uhr zur Verfügung. Anliegen, bei denen keine Terminvereinbarung notwendig ist, werden
schriftlich (auch per Telefax), telefonisch oder in Textform per Mail bearbeitet. Für weitergehende Anliegen können Termine vereinbart werden.

Die Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage der Verwaltung (https://www.vg-bodenheim.de) und im Nachrichtenblatt. Unsere Zentrale erreichen Sie über Tel-Nr. 06135 72-0 oder E-Mail: verwaltung@vg-bodenheim.de. Die zentrale Telefaxnummer lautet 06135 72-263. Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres. Sie sind notwendig, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bevölkerung, aber auch der Mitarbeiter*innen Rechnung zu tragen. Wir bitten, bei Ihrem Termin einen Mundschutz zu tragen.

Sprechstunde Bürgermeister

Die regelmäßige Sprechstunde von Bürgermeister Dr. Robert Scheurer fndet bis auf weiteres nur telefonisch, jeden dritten Mittwoch im Monat von 17.00 – 19.00 Uhr statt.

Pässe abholen
Nach vorheriger Terminvereinbarung, telefonisch 72-100 oder per Mail: buergerbuero@vg-bodenheim.de, können ab sofort Personalausweise, die bis 05.05.2020 und Reisepässe, die bis 05.05.2020 beantragt wurden, bei der Verbandsgemeinde Bodenheim -Bürgerbüro-, abgeholt werden. Die alten Ausweispapiere sind mitzubringen.

Wichtige Information:
Wir weisen darauf hin, dass die Abholung der neuen Personalausweise erst dann möglich ist, wenn dem Antragsteller/ der Antragstellerin die Zugangskennung
(PIN) von der Bundesdruckerei Berlin per Post übermittelt wurde.