Start Hessen Corona-Regeln für Kulturveranstaltungen der Stadt Flörsheim am Main

Corona-Regeln für Kulturveranstaltungen der Stadt Flörsheim am Main

FLÖRSHEIM – Das neue Kulturprogramm der Stadt Flörsheim am Main sieht für den Zeitraum bis Ende Februar 2022 vielfältige Veranstaltungen in den Bereichen Kinder und Jugend, Comedy und Kabarett, Kulturwanderungen sowie Kulturfahrten vor. „Wir möchten wieder zu einem normalen Kulturbetrieb kommen“, wünscht sich Bürgermeister Dr. Bernd Blisch. „Und dazu müssen wir nicht nur die Corona-Vorgaben von Bund und Land erfüllen, sondern legen selbständig fest, bei welchen städtischen Kulturveranstaltungen die 2G- beziehungsweise die 3G-Regel angewendet wird“, folgert er.

Grundsätzlich gilt ab sofort bei Veranstaltungen der Stadt Flörsheim am Main, die im Flörsheimer Keller oder in der Kulturscheune stattfinden, die 2G-Regel. Das heißt, nur Geimpfte oder Genesene haben Zutritt. Das ist wegen der beengten Platzverhältnisse notwendig. Bei Veranstaltungen in der Stadthalle gilt die 3G-Regel, das heißt, neben Geimpften und Genesenen haben auch Personen mit Corona-Negativnachweis Zutritt. Bei Kulturfahrten gilt ebenfalls die 2G-Regel.

Bei Kinderveranstaltungen, die im Flörsheimer Keller oder in der Kulturscheune stattfinden, gilt die 2G-Regel nur für erwachsene Begleitpersonen. Für Kinder unter zwölf Jahren genügt ein Negativnachweis, zum Beispiel das Testheft der Schule. Kinder, die noch nicht eingeschult worden sind, benötigen keinen Negativnachweis.

Beim Kauf von Karten im Stadtbüro sollte nachgefragt werden, welche Regeln aktuell für die Veranstaltung gelten. Auf den Ticketportalen Adticket und Reservix wird angegeben, ob für die Veranstaltung zum Zeitpunkt des Kartenkaufs die 2G- oder die 3G-Regel gilt.

Magistrat der Stadt Flörsheim am Main