RÜSSELSHEIM – Aufgrund der drohenden Corona-Welle mit der Omikron-Virusvariante führt die Stadt Rüsselsheim am Main ab Montag (10. Januar) für Bürgerinnen und Bürger die 3G-Regel in den städtischen Dienststellen ein. Für einen möglichst umfassenden Gesundheitsschutz dürfen nur Personen die Dienstgebäude betreten, die entweder gegen das Covid-Virus geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sind. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen sie getestet sein und ein negatives Coronatest-Zertifikat vorlegen. Bei dem Test-Nachweis ist zu beachten, dass Antigen-Schnelltests eine Gültigkeit von maximal 24 Stunden und PCR-Tests von maximal 48 Stunden haben. Der Nachweis durch einen Selbsttest ist nicht möglich. Für Kinder unter sechs Jahren ist kein Nachweis gemäß der 3G-Regel notwendig. Schülerinnen und Schüler können ihr Testheft mit den entsprechenden Negativnachweisen vorlegen.
Die 3G-Nachweise werden an den Eingängen kontrolliert. Dabei müssen sich die Bürgerinnen und Bürger mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Außerdem gilt ab Montag die dringende Empfehlung, eine Maske mit dem Standard KN95/N95 oder FFP2 zu tragen.
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist es das Ziel der Stadtverwaltung, weiter ihren Bürgerservice anzubieten. Weil sie entsprechend der jeweiligen Situation Schutzmaßnahmen ergreift, gelingt es seither, dass Bürgerinnen und Bürger nach vorheriger Terminvereinbarung ihre Anliegen erledigen können.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales