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Autofahrer lieben ab durch die Mitte

Auf deutschen Autobahnen gilt Rechtsfahrgebot. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, Foto: Michael Gaida/pixabay.com/mid/akz-d

(mid/akz-d) Auf einer dreispurigen Autobahn übt die mittlere Fahrspur auf manchen Zeitgenossen eine magische Anziehungskraft aus. Auch wenn rechts alles frei ist, bummeln sie mit ihrem Fahrzeug ganz ungeniert ab durch die Mitte.

Dabei ist das Rechtsfahrgebot in der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben: Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum müssen möglichst weit rechts fahren bei Gegenverkehr, Überholvorgängen oder unübersichtlichen Straßenabschnitten, weil dies zum besseren Verkehrsfluss beiträgt. Freie Fahrstreifenwahl gilt dagegen im Stadtgebiet für Kraftfahrzeuge mit bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.

Wer außerorts auf einer Kraftfahrstraße oder Autobahn die linke oder mittlere Spur blockiert, obwohl rechtsseitig freie Fahrt ist, verstößt gegen das Rechtsfahrgebot. Mit 15 Euro Bußgeld wird das Nichtbenutzen der rechten Fahrbahnseite noch vergleichsweise milde geahndet. Weitaus tiefer in die Tasche greifen müssen Autofahrer, wenn sie durch den Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot einen anderen Verkehrsteilnehmer behindern. In diesem Fall werden 80 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg fällig.

Doch es gibt auch Ausnahmen: Kraftfahrzeuge dürfen den mittleren Fahrstreifen durchgängig befahren, wenn zumindest hin und wieder rechts davon ein Fahrzeug fährt. Das Rechtsfahrgebot ist also abhängig von der Verkehrsdichte. Doch was bedeutet hin und wieder? Sind viele Fahrzeug unterwegs und ist die Zeitspanne für einen nächsten Überholvorgang somit sehr gering, kann man auf der mittleren Spur weiterfahren. Sind wenige Fahrzeug unterwegs und kann die rechte Spur somit für längere Zeit genutzt werden, sollte man auch auf diese Spur wechseln.