MAINZ – Ab sofort können die farbigen Bändchen, mit denen geimpfte und genesene Personen auf dem Weihnachtsmarkt sowie auf den Winterzeit-Märkten nach Vorlage eines gültigen Impf- oder Genesenennachweises sowie eines amtlichen Ausweisdokumentes Speisen, Getränke und Waren kaufen können, auch als 2G-Nachweis im Einzelhandel verwendet werden. Dies gilt bis einschließlich 23. Dezember.
Konkret bedeutet die Regelung, dass eine Person mit einem Weihnachtsmarktbändchen im Einzelhandel dieses vorzeigen kann, um den Impf- oder Genesenenstatus nachzuweisen. Dem Händler obliegt es, in eigener Verantwortung zusätzlich den Impf- oder Genesenenstatus zu überprüfen. Ohne Bändchen ist der Status vor Ort zu erbringen.
Aktuell gibt es fünf Stellen in der Innenstadt, an denen die Bändchen ausgegeben werden: Franziskanerstraße/Seppel-Glückert-Passage, Alte Universität, Rebstockplatz, Liebfrauenplatz/Römischer Kaiser und Schillerplatz. Die Bändchen sind nur an den Ausgabestellen sowie auf dem Weihnachtsmarkt und den WinterZeit-Märkten zu bekommen. In den Einzelhandelsgeschäften werden keine Bändchen ausgegeben.
Der eingespielte regelmäßige Farbwechsel der Bändchen wird beibehalten und über den Verein Mainz Citymanagement an die Einzelhändler kommuniziert. Daran orientiert sich auch die Gültigkeit der Bändchen.
Autor: red