GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Ab Sonntag, 15. März 2026, gilt wieder die „Satzung über das Führen von Hunden während der Brut- und Setzzeit“. Danach sind Hunde bis einschließlich 15. Juli in bestimmten Bereichen an der Leine und ausschließlich auf den dort vorhandenen Wegen zu führen: Betroffen sind die Gebiete Neuaue, Langenau, Unteraue, Oberau, Rabenwörth, Kreuzlache, Deichkrone am Althrein/Rhein, Gebiet „Auf das Kostheimer Klauer“, Gebiet „Durch die Löcher“, Gebiet „Die kurze Gewann“, Gebiet zwischen der Kreuzlache, dem Bleiauweg, Altrhein, Rhein und der Deichkrone. Die entsprechenden Bereiche sind auch vor Ort durch Hinweisschilder gekennzeichnet.
Als Alternative zum Freilauf in der Natur können Hunde die ausgewiesenen Hundewiesen nutzen. Sie befinden sich in Ginsheim im Bereich der IGS Mainspitze neben den Sportplätzen (Gelände über Fußweg entlang des Wohngebiets erreichbar, nicht über VfB-Gelände) und in Gustavsburg hinter der Sportanlage auf der Mainspitze (www.gigu.de/hundewiesen).
Die Regelungen während der Brut- und Setzzeit dienen zum Schutz der Wildtiere. Von Mitte März bis Mitte Juli bringen viele Tiere ihre Jungen zur Welt und können dadurch vor frei laufenden Hunden oft nicht flüchten. Rehkitze haben in den ersten Lebenstagen keinen Eigengeruch. Werden sie von Menschen berührt oder Hunden beschnuppert, können Muttertiere ihre Jungen unter Umständen nicht mehr annehmen. Auch Bodenbrüter sind gefährdet, da ihre Nester bei Störungen ungeschützt zurückbleiben.
Die komplette Pressemeldung, die Satzung sowie eine Übersichtskarte des Geltungsbereichs können auf der Internetseite der Stadt unter www.gigu.dede/hundeanleinpflicht2026 eingesehen werden. Fragen beantwortet zudem das Ordnungsamt unter der Rufnummer 06134/585-349.
Stadtverwaltung Ginsheim-Gustavsburg





















