txn. Als vor 22 Jahren die heute noch gültigen Ausbildungsrichtlinien für den Bankkaufmann bzw. die Bankkauffrau in Kraft traten, sah die Welt noch anders aus: 1998 steckte das Internet in den Kinderschuhen, mit Handys konnte man nur telefonieren und um Geld zu überweisen, wurden am Bankschalter die Überweisungsformulare per Hand ausgefüllt. Mittlerweile sind Banken voll digitalisiert und ohne Software und Onlineverbindungen würde das Finanzwesen von heute nicht existieren können. Das betrifft nicht nur das Onlinebanking, sondern nahezu alle internen Arbeitsabläufe. Dass die Ausbildungsordnung für Bankkaufleute jetzt überarbeitet wurde, ist deswegen mehr als sinnvoll. Die reformierte Berufsausbildung tritt ab August 2020 in Kraft. Was wurde verändert? Die Details kennt Petra Timm, Pressesprecherin beim Personaldienstleister Randstad: „Die künftige Ausbildung kombiniert die klassischen bankfachlichen Kompetenzen mit den neuen beruflichen Herausforderungen. Viel Wert wird auf die Ausbildung kommunikativer Fähigkeiten gelegt, um besser beraten zu können. Aber es geht auch um moderne Arbeitsformen – Projektarbeit und Prozessorientierung sind Begriffe, die künftig mit Inhalten gefüllt werden.“ Durch die Verlagerung vom klassischen Schaltergeschäft zu vollständig digitalen Abläufen waren Anpassungen in allen Ausbildungsbereichen notwendig. Die Verantwortlichen haben die Inhalte dabei bewusst technikneutral gestaltet – denn die Ausbildung kann nur dann zukunftsfähig sein, wenn sie nicht bei jeder technischen Weiterentwicklung angepasst werden muss. Durch die Modernisierung wird die Ausbildung zum Bankkaufmann bzw. zur Bankkauffrau ihre Position im Ranking der kaufmännischen Erstausbildungen weiter halten können – denn kompetente Berater werden im Finanzbereich weiterhin gesuchte Spezialisten bleiben.