(akz-d) Das Fahrtenbuch als Mitfahrer? Klingt auf den ersten Blick nach einem nüchternen Begleiter – lohnt sich aber! Denn wer sein Kfz sowohl dienstlich als auch privat nutzt und Fahrtenbuch führt, kann je nach Fahrzeug und privater Nutzung sogar bis über 1.000 Euro Steuern pro Jahr sparen.
Wer einen Firmenwagen fährt, muss die Privatnutzung versteuern. Es handelt sich um einen sogenannten geldwerten Vorteil. Um den Anteil der Privatnutzung eines Kfz zu ermitteln, gibt es zwei Möglichkeiten: Fahrtenbuch führen oder die sogenannte 1-Prozent-Regelung. Wenn kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird, wird die angenommene Kfz-Privatnutzung pauschal nach der 1-Prozent-Regelung besteuert. Doch das kann richtig teuer werden.
In diesen Fällen lohnt sich das Fahrtenbuch gegenüber der 1-Prozent-Regelung besonders:
- Seltene Privatfahrten
- Niedrig laufende Kosten
- Hoher Brutto-Listenpreis des Kfz
- Altes Auto / Gebrauchtwagen
Auch wer einen Privatwagen für dienstliche Fahrten nutzt, sollte das Fahrtenbuch nicht vergessen. Denn Arbeitnehmer, die mit ihrem privaten Kfz dienstlich unterwegs sind, können sich die Kosten für die Dienstfahrten von ihrem Arbeitgeber zurückerstatten lassen oder vom Finanzamt als Werbungskosten geltend machen.
Ob Privat-Kfz oder Dienstwagen – in beiden Fällen gilt: Damit das Fahrtenbuch vom Finanzamt anerkannt wird, muss es ordnungsgemäß geführt werden.
Wie wird ein Fahrtenbuch geführt?
Das Fahrtenbuch bei Dienstwagen muss in geschlossener Form geführt werden. Das bedeutet: Lose Zettel, Excel-Tabellen oder Tonbandaufzeichnungen sind nicht erlaubt. Das Fahrtenbuch muss fortlaufend und lückenlos geführt werden. Die Aufzeichnungen sind jeweils unmittelbar nach jeder Fahrt einzutragen. Alles nachträglich eintragen und glauben, dass es keiner merkt? Keine gute Idee! Das Finanzamt schaut genau hin und wird durch ein gleiches Schriftbild oft auf nachträgliche Eintragungen aufmerksam. Auch inhaltlich gibt es bestimmte Vorgaben an ein Fahrtenbuch. Deswegen eignen sich besonders vorgedruckte Fahrtenbücher wie die von Avery Zweckform. Alle wichtigen Eckpunkte sind vorgegeben, sodass nichts Wichtiges vergessen wird. Die Fahrtenbücher des Herstellers werden zudem regelmäßig aktualisiert und von Rechtsexperten geprüft.
Weitere Tipps rund um das Thema Fahrtenbuch
Tipp 1: Wer 2019 mit einem Fahrtenbuch Steuern sparen will, muss gleich am 1. Januar damit beginnen.
Tipp 2: Ein Fahrtenbuch pro Kfz.
Tipp 3: Das Fahrtenbuch gehört samt Stift in das Fahrzeug.
Weitere Tipps sowie einen kostenlosen Fahrtenbuch-Guide gibt es auch unter www.avery-zweckform.com