FLÖRSHEIM – Die Stadtverwaltung erinnert ihre Bürgerinnen und Bürger höflich daran, dass am Sonntag, 15. August, Grund- und Hundesteuer für das dritte Quartal 2021 fällig werden. Die Stadt bittet darum, den Zahlungstermin pünktlich einzuhalten, um die im Falle des Zahlungsverzugs anfallenden Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wer der Stadtkasse bereits eine Abbuchungsermächtigung vorgelegt hat, muss selbstverständlich keine Überweisung vornehmen. Die fälligen Beträge werden zu den Fälligkeitsterminen abgebucht.
Bei Bürgerinnen und Bürgern, die keinen neuen Steuerbescheid für das Jahr 2021 erhalten haben, ist der zuletzt versandte Bescheid weiter gültig.
Magistrat der Stadt Flörsheim am Main