Start Hessen Landratswahl: Geänderte Einteilung der Wahlbezirke

Landratswahl: Geänderte Einteilung der Wahlbezirke

Symbolfoto, Quelle: Pixabay

RÜSSELSHEIM – Für die Direktwahl der Landrätin oder des Landrats des Kreises Groß-Gerau am 5. Dezember wurde eine großräumigere Einteilung der Wahlbezirke vorgenommen. Unter Berücksichtigung der Wahlbeteiligung bei der zurückliegenden Landratswahl wurden 14 Urnenwahllokale eingerichtet.

Die Stadt Rüsselsheim am Main weist ausdrücklich darauf hin, dass in folgenden Schulen keine Wahllokale eingerichtet werden:

  • Grundschule Innenstadt (Wahllokal ist die Parkschule)
  • Sophie-Opel-Schule (Wahllokal ist die Grundschule Hasengrund)
  • Borngrabenschule (Wahllokal ist die Georg-Büchner-Schule)

Wahlberechtigte, die gewöhnlich in oben aufgeführten Wahllokalen wählen, müssen die Angabe auf ihrer Wahlbenachrichtigung beachten und entsprechend das angegebene Wahllokal aufsuchen. Alternativ kann die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch genommen werden.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales