KRIFTEL – In der vergangenen Woche haben Bund und Länder die Regelungen in Bezug auf die Corona-Pandemie erneut verschärft und bis Ende Januar verlängert. „Zwar wurde für die Kitas kein Betretungsverbot erlassen, allerdings wurde die deutliche und dringende Bitte geäußert, dass die Eltern nach Möglichkeit ihre Kinder nicht in der Kita betreuen lassen, um persönliche Kontakte zu reduzieren und die Ausbreitung der Pandemie zu bremsen“, mahnt Bürgermeister Christian Seitz. Ihm sei dabei natürlich bewusst, dass die vergangenen Monate gerade für Familien mit Kindern eine besonders herausfordernde Zeit gewesen sind und ein Verzicht auf die Kitabetreuung schon aus beruflichen Gründen nicht immer möglich sei. In diesem Zusammenhang dankte er allen Familien für das allgemein große Verständnis für die Maßnahmen.
Betreuungsquote derzeit bei über 50 Prozent
Bei einer Abfrage am Montag habe sich aber gezeigt, dass die Krifteler Kitas von weit über 50 Prozent der Kinder besucht werden. Insbesondere bei den U3-Kindern mit einer hohen Betreuungsgebühr werde das Betreuungsangebot verstärkt wahrgenommen. Er bittet die Eltern, ihre jeweilige Kita zu informieren, ob und wann ihre Kinder in der Zeit bis zum 31. Januar die Einrichtungen besuchen müssen. Seitz: „Damit helfen Sie Ihrer Kita sehr, bei der Organisation des Betreuungsangebots sowie der Anpassung der Hygienekonzepte während des Betriebs.“ Er macht in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit aufmerksam, die Kinderbetreuung in festen, häuslichen Gemeinschaften von bis zu drei Familien zu organisieren.
„Mir ist bewusst, dass es für Eltern schwer zu verstehen ist, die Betreuungs- und Verpflegungsgebühren weiterhin voll bezahlen zu müssen, obwohl sie die Betreuung in der Kita, so wie das gewünscht ist, überhaupt nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund haben wir uns in Abstimmung mit den Kitaleitungen in Kriftel dazu entschlossen, wieder zu einer ähnlichen Regelung wie im Sommer letzten Jahres zurückzukehren. Damals haben wir die Betreuungsgebühren nur für die Tage erhoben, an denen das jeweilige Kind auch tatsächlich in der Kita betreut wurde“, so der Bürgermeister. Auch wenn das Land Hessen angekündigt habe, einen Teil der Gebührenausfälle finanziell zu kompensieren, werde diese Gebührenbefreiung mit erheblichen zusätzlichen Kosten für die Gemeinde verbunden sein.
Gebührenbefreiung unter Vorbehalt der Gremienzustimmung
Auch mit den anderen Städten und Gemeinden des Main-Taunus-Kreises habe man sich am Dienstag in einer Telefonschalte dahingehend abgestimmt. Da eine solche Gebührenbefreiung in den Gebührensatzungen und Betreuungsverträgen nicht vorgesehen ist, muss hierüber die Gemeindevertretung abschließend entscheiden. „Ich werde den politischen Gremien vorschlagen, die Gebühren für diejenigen Tage zurückzuerstatten, an denen die Kinder die Kita nicht besucht haben. Diese Regelung soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 bis zunächst 31. Januar 2021 gelten“, so der Bürgermeister. Dieses Angebot gelte somit zunächst unter Vorbehalt der Zustimmung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kriftel, da die Entscheidung zügig habe getroffen werden müssen.
Inwieweit diese Regelung dann auch im Februar fortbestehe, hänge von der Infektionslage und den jeweiligen Festlegungen von Bund und Ländern im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ab, so Seitz.
Tina Schehler
Gemeinde Kriftel