RÜSSELSHEIM – Bundestag und Bundesrat haben im Juni ein Mietspiegelreformgesetz verabschiedet, welches Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Den Kommunen ist es dabei selbst überlassen, ob sie dieser Pflicht mit einem einfachen oder mit einem qualifizierten Mietspiegel nachkommen. Nach Einholung verschiedener Expertenmeinungen schlägt der Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main nun den Stadtverordneten vor, einen qualifizierten Mietspiegel zu erarbeiten. „Damit folgen wir der Empfehlung des Mieterbundes. Im Vergleich zum einfachen Mietspiegel schafft der qualifizierte Mietspiegel mehr Rechtssicherheit und Transparenz zwischen den Mietparteien“, erklärt Bürgermeister und Sozialdezernent Dennis Grieser. Auch das Land Hessen empfiehlt den Kommunen das Erstellen qualifizierter Mietspiegel.
Ein qualifizierter Mietspiegel verspricht eine höhere Qualität bei den erhobenen Markt- und Mietdaten, da er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt werden muss. Die gesetzliche Verpflichtung, den qualifizierten Mietspiegel alle zwei Jahre an die Marktentwicklungen vor Ort anzupassen und alle vier Jahre sogar ganz neu erstellen zu lassen, sorgt zusätzlich für eine fortlaufende hohe Aktualität und Qualität der errechneten ortsüblichen Vergleichsmieten.
Grieser sieht für die zur Miete wohnenden Rüsselsheimerinnen und Rüsselsheimer weitere Vorteile gegenüber dem einfachen Mietspiegel, der nach einer Stellungnahme des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein genügen solle. „Nur der qualifizierte Mietspiegel löst besondere Begründungspflichten des Vermieters bei Mieterhöhungen aus. Zusätzlich kommt ihm ein höherer Beweiswert im Falle eines Gerichtsstreits zu“, erläutert Grieser.
Mit dem Erstellen eines qualifizierten Mietspiegels eröffnen sich zudem Möglichkeiten der Finanzierung durch ein neues Förderprogramm des Landes Hessen. Der einfache Mietspiegel ist dagegen nicht förderfähig. Die Förderung des Landes beträgt bis zu 70.000 Euro. Da allerdings mindestens 30 Prozent der Sachkosten von den jeweiligen Kommune selber zu tragen sind, müssen die Stadtverordneten zustimmen, dass im Rahmen des Haushalts 2021 entsprechende Eigenmittel in Höhe von bis zu 30.000 Euro bereitgestellt werden. „Es handelt sich hierbei um den maximalen Kostenrahmen des Förderprojekts. Wir gehen jedoch davon aus, dass für eine Kommune in unserer Größenordnung die Kosten letztendlich geringer ausfallen werden“, sagt Grieser. Um die Fördermittel zu erhalten, muss die Stadt den Antrag bis zum 8. Oktober gestellt haben. Die Vorlage wird deshalb in der Stadtverordnetenversammlung am 23. September beraten. Aufgrund der gesetzten Fristen des Fördermittelgebers ist die Maßnahme im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung genehmigungsfähig.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
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