GINSHEIM-GUSTAVSBURG –
Die Stadtverwaltung informiert, dass aufgrund der noch hohen Corona-Infektionszahlen weiterhin eine Maskenpflicht in den öffentlichen Gebäuden besteht. Die Regelung gilt zunächst bis Ende April. Davon betroffen sind die Rathäuser, Bürgerbüros und Kindertagesstätten.
Stadtverwaltung GInsheim-Gustavsburg