RÜSSELSHEIM – Als „Meilenstein der Rüsselsheimer Sozialpolitik“ bezeichnete Bürgermeister und Sozialdezernent Dennis Grieser die Umsetzung des Rüsselsheim-Passes. Das Dokument im „Scheckkartenformat“ löst den Berechtigungsausweis ab und erweitert zugleich den Personenkreis, der die damit gewährten Vergünstigungen und Angebote in Anspruch nehmen kann. Wie der Bürgermeister erläuterte, habe der Rüsselsheim-Pass eine lange Vorgeschichte. „Seit Jahrzehnten wird bereits in der Stadtpolitik darüber diskutiert, einen Rüsselsheim-Pass einzuführen, um gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe zu stärken. Als Sozialdezernent freue ich mich, dass wir erfolgreich eine Lösung gefunden haben und der Rüsselsheim-Pass nach der Haushaltsgenehmigung 2019 nun umgesetzt werden konnte.“
Neben Menschen mit geringem Einkommen oder mit Bezug von sozialen Leistungen wie dem Wohngeld oder Kinderzuschlag, oder nach SGB II, SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, bekommen den Rüsselsheim-Passes ab sofort auch Menschen, die eine Ehrenamtscard besitzen sowie Kräfte im freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) oder im Bundesfreiwilligendienst (BFD). „Es war uns wichtig, dass neben sozialen Kriterien für die Berechtigung noch weitere Menschen die Karte bekommen können. Das Vorlegen des Rüsselsheim-Pass bedeutet nicht mehr automatisch, dass die Person bedürftig ist, was zur Entstigmatisierung beiträgt. Wir erreichen damit eine viel größere Verbreitung und Akzeptanz“, sagte Grieser.
Damit möglichst viele berechtigte Menschen den Rüsselsheim-Pass in Anspruch nehmen, ist die Antragstellung stark vereinfacht worden. So bekommen Menschen, die die Ehrenamtscard, das Wohngeld oder andere Leistungen beantragen, den Antrag für den Rüsselsheim-Pass automatisch ausgehändigt und müssen sich nicht noch einmal gesondert an eine weitere Stelle wenden. Der Rüsselsheim-Pass ist unter Vorlage eines gültigen Personal- oder Schülerausweises oder eines gültigen Reisepasses ein Jahr gültig. Familien können für jedes Familienmitglied eine eigene Karte beantragen.
Bei der Gestaltung des Leistungsspektrums wurde darauf geachtet, dass für verschiedene Altersgruppen Angebote verfügbar sind. Kinder und Jugendliche können beispielsweise kostenfrei an den Programmen der Jugendförderung teilnehmen oder einen Kurs der Musikschule besuchen, wenn sie den Pass besitzen. Für ältere Menschen gibt es Vergünstigungen bei den Erholungsfahrten und der Seniorenfastnacht der Leitstelle Älterwerden. Darüber hinaus entfällt mit dem Ausweis die Jahresgebühr der Stadtbücherei, Restkarten des Stadttheaters sind kostenfrei zu erhalten und es ist ein stark ermäßigter Eintritt in den Schwimmbädern, dem Stadt- und Industriemuseum, den Opelvillen zu bezahlen. Pro Jahr sind zwei Kurse der Volkshochschule für Erwachsene ermäßigt und für Kinder und Jugendliche kostenfrei.
Eine aktuelle Liste aller Vergünstigungen und weiterer Details ist im Internet unter www.ruesselsheim.de/ruesselsheimpass zu finden. Dort können sich Interessierte auch das Antragsformular herunterladen, das bei vielen Einrichtungen wie den Stadtbüros (Mainstraße 7 oder Virchowstraße 5-7, E-Mail: buergerservice@ruesselsheim.de), der Jugendförderung (Dammgasse 7, E-Mail: jugendfoerderung@ruesselsheim.de), im Haus der Senioren (Frankfurter Straße 12, E-Mail: haus.der.senioren@ruesselsheim.de), bei der Servicestelle von Kultur123 (Am Treff1, E-Mail: service@kultur123ruesselsheim.de) und weiteren städtischen Einrichtungen abgegeben werden kann.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
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