RÜSSELSHEIM – Die Rüsselsheimer Stadtpolizei, das Gewerbeamt und die Ordnungsbehörde ziehen eine positive Bilanz nach der ersten Woche der Corona-Lockerungen. „Die Rüsselsheimerinnen und Rüsselsheimer gehen besonnen mit den ersten Lockerungen um, sodass die Stadtpolizei keine besonderen Vorkommnisse zu vermelden hat. Eine Ausnahme bildet nur der Landungsplatz, auf dem sich viele Menschen getroffen haben“, sagt Oberbürgermeister Udo Bausch. Angesichts des schönen Wetters sei es zwar verständlich, dass sich gerade dort viele Menschen aufhalten möchten, allerdings sei dies aufgrund der Schutzmaßnahmen derzeit noch nicht möglich. Die Stadtpolizei habe daher Lautsprecherdurchsagen zum Aufenthaltsverbot gemacht und auch Personengruppen angesprochen. Bußgelder seien nicht verhängt worden. Die Polizei hat zudem am 15. Mai eine Gruppe an der Eichgrundschule aufgelöst, Platzverweise ausgesprochen und fünf Bußgeldverfahren eingeleitet. Erneut wurde am 16. Mai dort kontrolliert und eine Gruppe aufgelöst. Es wurden vier Bußgeldverfahren eingeleitet und Platzverweise ausgesprochen.
Ausgesprochen gut vorbereitet hat sich nach Ansicht des Oberbürgermeisters die Rüsselsheimer Gastronomie auf die Wiedereröffnung der Restaurants und Gaststätten gezeigt. „Viele Inhaberinnen und Inhaber haben die Regularien sehr gut umgesetzt und beispielsweise die Tische weit auseinander gezogen, darunter auch Betriebe, die in der Vergangenheit beanstandet worden waren“, erklärt Bausch. Nur in einem Fall musste die Stadtpolizei einschreiten. In einer Shisha Bar an der Brandenburger Straße wurden am 14. Mai bei einer Kontrolle zwei Personen angetroffen. Außerdem wurden zwei illegale Geldspielgeräte beschlagnahmt. Bei einer der anwesenden Personen wurde zudem ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt. Es wurden Strafanzeigen gestellt, außerdem erfolgen noch Meldungen an die Ausländerbehörde und den Zoll.
Im Vorfeld der Gastronomie-Wiederöffnung habe es viele Fragen der Inhaberinnen und Inhaber gegeben, teilt Bausch weiter mit. Bei der Ordnungsbehörde seien viele Anrufe und E-Mails eingegangen, die Stadt habe in erheblichem Umfang Fragen beantwortet und die Betreiber beraten. Für verschiedene Betriebsarten seien auch Merkblätter zur Verfügung gestellt worden, die die wichtigsten Regularien aus den ständig wechselnden Corona-Verordnungen und Ausführungsbestimmungen des Landes zusammenfassen, beispielsweise speziell für die Gastronomie. „Es ist gut, wenn die Fragen der Betreiberinnen und Betreiber schon vorab geklärt werden können, damit keine Bußgelder verhängt werden müssen“, sagt Bausch und ergänzt, dass die Stadtverwaltung gern für Informationen und Beratung zur Verfügung stehe.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
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