Start Hessen Rüsselsheimer Wohngeld-Behörde bereitet sich auf Anstieg von Anträge vor

Rüsselsheimer Wohngeld-Behörde bereitet sich auf Anstieg von Anträge vor

RÜSSELSHEIM – „Die Bearbeitung der Wohngeldanträge ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Wir müssen daher zeitnah geeignete Maßnahmen ergreifen, um den erwarteten Anstieg bei den Anträgen bewältigen zu können, der sich durch die Wohngeldreform ergibt“, darauf macht Bürgermeister und Sozialdezernent Dennis Grieser aufmerksam. Die Wohngeldreform des Bundes soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten, das Gesetzgebungsverfahren hierzu läuft derzeit noch. Mit der Gesetzesänderung haben dann schätzungsweise bis zu drei Mal mehr Menschen als bisher einen Anspruch auf das Wohngeld. Bearbeitet werden die Wohngeldanträge für die Rüsselsheimer Bürger*innen von der Wohngeldbehörde der Stadt Rüsselsheim am Main, die sich nun personell auf den zu erwartenden Anstieg der Wohngeldanträge vorbereitet.

Der Magistrat hat hierfür der Schaffung von insgesamt sechs zusätzlichen Stellen zugestimmt. Zusätzlich sollen aktuell nicht personalisierte Stellen entsperrt werden, die zwar im Stellenplan 2022 vorgesehen sind, für die aber aufgrund der fehlenden Haushaltsgenehmigung eine Besetzungssperre vorliegt. Ab dem kommenden Jahr soll demnach die Anzahl der Stellen von aktuell besetzten 5,73 Vollzeitstellen auf 12,5 Vollzeitstellen steigen.

„Auch in Rüsselsheim ist mit mehr Anträgen auf Wohngeld zu rechnen, zudem werden neue Komponenten für die Heizkosten und für energetische Sanierungen eingeführt. Mit zusätzlichen Sachbearbeiter*innen wollen wir gewährleisten, dass die Anträge in einem angemessenen zeitlichen Rahmen bearbeitet werden können und die Menschen in dieser schwierigen Situation mit steigenden Nebenkosten und Inflation das Wohngeld zeitnah ausgezahlt bekommen. Wir stimmen uns dabei eng mit dem Kreis Groß-Gerau ab, um gleiche Bedingungen zu schaffen und in den Kommunen eine ähnliche Relation von Fällen je Vollzeitstelle zu erzielen“, sagt Grieser.

Damit die neu geschaffenen Stellen zeitnah ausgeschrieben werden können, werden sie zunächst befristet. Mit Genehmigung des Stellenplans 2023 kann dann eine Entfristung erfolgen. Der Stellenplan 2023 wird zusammen mit dem Haushalt von den Stadtverordneten beraten und im Anschluss dem Regierungspräsidium Darmstadt zur Genehmigung vorgelegt. Dieser Prozess wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Wohngeldreform noch nicht abgeschlossen sein.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main