txn-p. Wer mit seiner Kfz-Versicherung unzufrieden ist, kündigt generell zum Ende eines Jahres. Stichtag ist der 30. November, bis dahin muss eine schriftliche Kündigung eingegangen sein. Was viele jedoch nicht wissen: Unter besonderen Umständen kann auch früher gekündigt werden. Nach einem Schadensfall oder wenn die Versicherung mitten im Jahr plötzlich die Beiträge erhöht, gilt das Sonderkündigungsrecht. Wird ein Fahrzeug gewechselt oder neu zugelassen, darf die Versicherung ebenfalls gewechselt werden.
Die neue Versicherung sollte mit Bedacht gewählt werden. Immer beliebter werden maßgeschneiderte, individuell zusammengestellte Versicherungstarife. So bieten beispielsweise die Itzehoer Versicherungen spezielle Tarife an, die sich mit einem praktischen Baukasten-Prinzip perfekt auf die eigene Situation abstimmen lassen.