Start Hessen Stadt Rüsselsheim am Main zieht positive Bilanz bei Online-Privatanzeigen

Stadt Rüsselsheim am Main zieht positive Bilanz bei Online-Privatanzeigen

Bild von hamonazaryan1 auf Pixabay

RÜSSELSHEIM – Seit Anfang 2025 besteht in der Stadt Rüsselsheim am Main die Möglichkeit, Privatanzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr online einzureichen. Zuvor war das nur über eine schriftliche Anzeige möglich. Seit der Einführung ist die Nachfrage des Online-Dienstes stark angestiegen. Die Stadt zieht daher eine erste positive Bilanz.

„Wir sehen, dass das Angebot von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen wird. Dies spiegelt sich in aktuellen Zahlen wider. Während im Jahr 2024 beispielsweise insgesamt 190 Privatanzeigen eingeleitet wurden, waren es 2025 bereits über 1.400. Das ist eine Vervielfachung im Vergleich zum Vorjahr. Vor dem Hintergrund, dass wir derzeit sukzessive den Parkraum im Stadtgebiet neu ordnen möchten, geben uns die vermehrten Meldungen wichtige Ansatzpunkte an die Hand, um Parkplätze sicher zu gestalten“, erklärt Oberbürgermeister Patrick Burghardt.

Besonders häufig wurden im Jahresverlauf Verstöße in den Bereichen Gehwegparken und verbotswidriges Parken vor einer Grundstücksein- oder ausfahrt gemeldet. Zwischen August 2025 und Februar 2026 sind dadurch circa 263 Verfahren eingeleitet worden. In den Wintermonaten seien weniger private Anzeigen gestellt worden.

„Die Online-Privatanzeigen sind ein weiterer kleiner Baustein, um die Sicherheit in Rüsselsheim zu erhöhen, da unsere Ordnungskräfte nicht in allen Straßen der Stadt täglich unterwegs sein können“, führt der Rathauschef fort. Mit dem Online-Verfahren können Bürgerinnen und Bürger selbst Behinderungen im öffentlichen Straßenverkehr wie zugeparkte Gehwege erfassen und melden. Die Bußgeldstelle der Stadt prüft die eingehenden Meldungen, was dazu führt, dass ausschließlich berechtigte Fälle weiterverfolgt werden.

Für bestimmte Ordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel das „Parken mit Parkschein“, „Bewohnerparken“ oder das „Parken mit Parkscheibe“ ist jedoch nach wie vor ausschließlich der Außendienst zuständig. Diese Ordnungswidrigkeiten fallen unter die hoheitlichen Aufgaben der Verkehrsüberwachung. Die Feststellung solcher Verstöße darf grundsätzlich nur durch die zuständige Behörde erfolgen. Um den Parkraum im gesamten Stadtgebiet zu ordnen, erarbeitet die Stadt derzeit für mehrere Straßenzüge Parkkonzepte.

Weitere Informationen:
Das Online-Formular zur Anzeige von Ordnungswidrigkeiten ist über das offizielle Serviceportal der Stadt Rüsselsheim abrufbar.

https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.PA.RAMOrdA&mode=cc&cc_key=AnzeigeOwi

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main