RÜSSELSHEIM – Trauungen sind weiterhin möglich. Die aktuelle Verordnung des Landes Hessen (geltend bis 18. April) gibt jedoch angesichts der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus neue Regeln vor. Bei Trauungen dürfen ab sofort nur noch fünf Personen anwesend sein. Weil darin auch die Standesbeamtin oder der Standesbeamte inbegriffen sind, dürfen neben dem Brautpaar nur noch zwei Gäste anwesend sein. Die Gäste müssen zudem einen Ausweis oder Reisepass vorlegen, da die Standesämter mittlerweile Namenslisten führen müssen.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales