Start Hessen Mehr Personen für Kinder-Notbetreuung in Kitas und Schulen berechtigt

Mehr Personen für Kinder-Notbetreuung in Kitas und Schulen berechtigt

RÜSSELSHEIM – Das Land Hessen hat mit seiner Verordnung vom 20. März 2020 den Kreis der Personen, die eine Notbetreuung in Kitas und Schulen in Anspruch nehmen können, erweitert. So können nun auch Beschäftigte der Abfallwirtschaft für ihre Kinder eine Notbetreuung in Anspruch nehmen, wenn ihre Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur zwingend erforderlich sind. Bereits in der vergangenen Woche hatte das Land spezifiziert, dass Beschäftigte des Lebensmittelhandels einen Anspruch haben sowie Beschäftigte in Kindertagesstätten. Neu ist außerdem, dass es nun ausreicht, wenn nur ein Elternteil in einem der ausgewählten Berufe tätig ist.

Notbetreuung in den Kitas
Anspruchsberechtigte Eltern können sich ab Montag in ihrer jeweiligen Kita melden. Sie müssen ein Formular ausfüllen und bestätigen, dass sie einem der vom Land genannten Berufe arbeiten. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers kann nachgereicht werden.

Notbetreuung in den Schulen
Gemäß der Verordnung des Landes müssen die Schulen für Kinder einschließlich der Klassenstufe 6 Betreuungsangebote anbieten. Anspruchsberechtigte Eltern müssen sich bei der Schule ihrer Kinder melden.

Eine Übersicht der berechtigten Personen stellt das Land auf folgender Internetseite zur Verfügung

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/umgang-mit-corona-schulen.