Start Hessen Versand der Wahlbenachrichtigungen und Musterstimmzettel

Versand der Wahlbenachrichtigungen und Musterstimmzettel

Die Unterlagen, die im Briefwahlbüro für den Versand der Briefwahlunterlagen bereitliegen und entsprechend vorbereitet werden - Foto: Stadt Rüsselsheim am Main, Fotograf: Volker Dziemballa.

RÜSSELSHEIM – Die Stadt Rüsselsheim am Main informiert, dass derzeit Musterstimmzettel an alle Haushalte verteilt werden. Diese dienen lediglich der Information und können nicht für die Stimmabgabe verwendet werden.

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen in Rüsselsheim am Main beginnt ab dem 17. Februar. Auch ohne eine solche Benachrichtigung können Wahlberechtigte schon jetzt bequem von Zuhause aus Wahlunterlagen beantragen. Dies ist über das Online-Formular auf der Internetseite www.ruesselsheim.de, schriftlich oder per E-Mail mit persönlichen Angaben (vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift) möglich.

Wahlberechtigte können auch im Briefwahllokal in der Rotunde des Rathauses (Eingang Faulbruchstraße) persönlich die Unterlagen abholen und/oder vor Ort wählen. Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstagnachmittag von 14 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr.

Wer für andere Personen den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen abholen möchte, muss sich ausweisen können und benötigt eine schriftliche Vollmacht. Hierfür kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Die bevollmächtigte Person darf höchstens vier Wahlberechtigte vertreten.

Wer bis zum 21. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Das Team steht telefonisch unter 06142 83-2418 und 83-2419 oder per E-Mail an wahlamt@ruesselsheim.de zur Verfügung.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales