MAINZ-BINGEN – Der Landkreis Mainz-Bingen untersagt Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Dies regelt eine von der Kreisordnungsbehörde Mainz-Bingen heute erlassene Allgemeinverfügung, die zunächst bis einschließlich Montag, 20. April, gilt. Damit soll die schnelle Ausbreitung des Coronavirus und der dadurch ausgelösten Krankheit Covid-19 möglichst eingedämmt werden.
Der Veranstaltungsbegriff ist weit gefasst: Unter die Verfügung fallen beispielsweise Sportereignisse, Versammlungen, Kongresse, Tagungen, Messen, Theater, Konzerte, Diskotheken und ähnliche Festivitäten, sowie Saunen und Fitness-Studios, die zeitgleich mehr als 50 Personen aufnehmen können. Bei den Veranstaltungen unterhalb dieser Grenze gilt wie bisher, dass alle Veranstalter dazu aufgefordert werden sorgfältig zu prüfen, ob die Veranstaltungen wirklich notwendig sind. Hilfreich ist in dem Zusammenhang ein Blick auf die Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI), das die allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Veranstaltungen aktualisiert hat. Diese Informationen sind auch für kleinere Veranstaltungen eine Richtschnur. Ein Link hierzu ist auf der Seite der Kreisverwaltung Mainz-Bingen unter der Rubrik „Aktuelle Informationen zum Corona-Virus SARS-COV-2“ zu finden.
Wenn Veranstaltung stattfinden sollen, sind geeignete Vorkehrungen zur Risikominimierung zu prüfen – wie etwa die Einhaltung eines 2-Meter-Abstandes. Zudem sollen Ansammlungen von Menschen verhindert werden. Weinausschank auf Freiluftmärkten ist daher beispielsweise ebenfalls zu untersagen. Über die Frage der Zulassung von Hochzeiten oder Beerdigungen unterhalb der 50-Personen-Grenze entscheiden die Behörden vor Ort, vor allem im Hinblick auf die jeweiligen räumlichen Gegebenheiten. In den Kommunen wird auch die Notbetreuung von Kindern organisiert. Die Vorgaben des Landes hierzu sind im Einklang mit den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes umzusetzen, die in die Zuständigkeit der örtlichen Gesundheitsämter fallen.
Unterdessen laufen in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen die Arbeiten zur Bewältigung der Krise auf Hochtouren. Der Verwaltungsstab des Kreises trifft sich täglich, definiert einerseits die im jeweiligen Stadium anfallenden Aufgaben und arbeitet diese konsequent ab. Zudem werden notwendige Schritte eingeleitet, um sich der jeweils schnell veränderten Lage anpassen zu können und auch in den kommenden Wochen gewappnet zu sein. Die Verwaltungsabläufe sind so geregelt worden, dass auch in Krisenzeiten die Organisation des öffentlichen Lebens im Kreis Mainz-Bingen gewährleistet ist. Zudem werden beispielsweise Vorkehrungen getroffen, dass zum Beispiel die Auszahlung der sozialen Leistungen normal weiterläuft.
Um politisch handlungsfähig zu bleiben, tagt nach derzeitiger Lage der Dinge lediglich der Kreisausschuss am kommenden Montag, 23. März, 16 Uhr, öffentlich im Kreistagssaal. Dabei werden die derzeit gebotenen Hygiene- und Abstandsregeln berücksichtigt und eingehalten. Alle übrigen in nächster Zeit vorgesehenen Fachausschüsse und Beiräte sind bereits abgesagt worden.
Unterdessen nehmen auch die Infektionen in Mainz und Mainz-Bingen weiter zu. Derzeit sind 40 Personen gemeldet, mit einem weiteren Anstieg wird gerechnet. Das Gesundheitsamt Mainz-Bingen hat für Fragen aus der Bevölkerung zwischenzeitlich eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet: Corona@mainz-bingen.de
Kreisverwaltung Mainz-Bingen