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Wenn Parken zum Glücksspiel wird

XXL-Geländewagen haben hier nichts zu suchen. Denn manche Stellplätze sind einfach nicht auf immer größer werdende Autos ausgelegt. Foto: Hans/pixabay.com/mid/ak

(mid/ak) Viele Autofahrer haben so ihre Probleme mit dem Parken. Das liegt aber nicht immer am Fahrvermögen. Denn manche Stellplätze sind einfach nicht auf immer größer werdende Autos ausgelegt und daher recht schmal. Einparken und Aussteigen werden dann zum Glücksspiel.

Besonders ärgerlich ist ein zu enger Parkplatz aber dann, wenn dieser zu einer Eigentumswohnung gehört und der Besitzer für den Stellplatz auch noch viel Geld ausgegeben hat. Experten weisen jetzt jedoch darauf hin, dass man unter Umständen einen Teil der Kosten vom Bauträger zurückverlangen kann.

In einem konkreten Fall maß ein neu gebauter Tiefgaragenstellplatz an der breitesten Stelle nur 2,50 Meter. Zu schmal, um mit einem Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse mühelos einzuparken. Und mit 20.000 Euro zu teuer, um nicht genutzt zu werden.

Als der Käufer, gleichzeitig Eigentümer der dazugehörigen Wohnung, daraufhin zwei Drittel des Geldes vom Bauträger zurückhaben wollte, lehnte dieser ab. Begründung: Der Platz sei nach aktueller Verordnung des Landes Niedersachsen erbaut worden.

Doch das war in diesem Fall unerheblich. Denn auch ein unabhängiger Gutachter schaffte es nicht, vorwärts einzuparken. Und ein aufwändiges Wendemanöver oder eine Rückwärtsfahrt durch die Tiefgarage bis zum Stellplatz, um rückwärts einzuparken, war auch seiner Ansicht nach unzumutbar und daher ein Mangel.

Die Folge: Eine Wertminderung von zwei Dritteln des Kaufpreises ging daher in Ordnung (Oberlandesgericht Braunschweig, Az.: 8 U 62/18.)