MAINZ – Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, entfallen in den Wochen angekündigte städtische Veranstaltungen und Gremiensitzungen, außerdem werden Einrichtungen geschlossen.
Oberbürgermeister Michael Ebling sagte zu den Maßnahmen: „Wir müssen alles tun, was in unserer Macht steht, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Menschen zu schützen. Das ist der Auftrag an Bund, Land und Stadt und an jede und jeden Einzelnen persönlich. Dafür sind diese Einschränkungen nötig und dafür ist Selbstbeschränkung nötig. Halten Sie Abstand, aber seien sie weiter füreinander da.“
Um Zusammenkünfte weiter zu reduzieren, sollen die meisten städtischen Gremiensitzungen entfallen. Die für den 25. März vorgesehene Sitzung des Stadtrates soll stattfinden, allerdings wird der Oberbürgermeister den Fraktionen vorschlagen, die Sitzung deutlich zu verkleinern. Es sollen nicht alle Mandatsträgerinnen und Mandatsträger an der Sitzung teilnehmen, Beschlussfähigkeit und Mehrheitsverhältnisse aber gewahrt bleiben. Die Tagesordnung soll auf das Nötigste beschränkt werden.
Wie bereits in der vergangenen Woche bekannt gegeben sind außerdem alle städtischen Verwaltungsgebäude für den Publikumsverkehr geschlossen. In dringenden Fällen sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, Termine telefonisch oder per Mail zu vereinbaren. Die Stadt bittet darum, Besuche der Verwaltungsgebäude auf das Erforderliche zu beschränken und die Hygienevorschriften bei den Besuchen einzuhalten. Museen, Bibliotheken, Jugendzentren, das Stadtarchiv, das Peter-Cornelius-Konservatorium und die vhs sind ebenfalls für den Publikumsverkehr geschlossen.
Ausdrücklich nicht geschlossen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden.
Für den Publikumsverkehr zu schließen sind Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios, alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, sofern sie nicht ausdrücklich als nicht geschlossen hier aufgezählt wurden sowie Spielplätze.
Zu verbieten sind zudem Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich. Auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen untersagt werden.