

txn. Wird ein Arbeitsverhältnis unerwartet beendet, ist das für betroffene Arbeitnehmer fast immer ein Schock. Wichtig ist, in diesem Moment nicht panisch zu werden oder gar zu resignieren, sondern in Ruhe die nächsten Schritte zu überlegen. Bei Fragen empfiehlt sich eine fachliche Beratung durch einen Anwalt – in der Kürze der Zeit ist dies auch telefonisch sinnvoll. Denn die gesetzliche Klagefrist von drei Wochen ist knapp, so dass es hilfreich ist, sich zeitnah und kompetent beraten zu lassen. Wichtig zu wissen: Besteht gesetzlicher Kündigungsschutz? Das ist in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern meist der Fall, mitunter kommen aber auch tarifvertragliche Regelungen zur Anwendung. Und was viele nicht wissen: In der Arbeitswelt kommt es durchaus vor, dass Kündigungen etwa nicht die formalen Voraussetzungen erfüllen. „Es gibt viele Fehler, die Arbeitgebern unterlaufen, wenn sie einem Mitarbeiter kündigen“, weiß Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. „In der Folge ist die Kündigung eigentlich rechtlich unwirksam. Wer aber davon nichts weiß und nicht rechtzeitig dagegen vorgeht, verzichtet auf einen wichtigen Verhandlungsvorteil.“ Um das relativ hohe Kostenrisiko vor dem Arbeitsgericht zu reduzieren und eventuell vorhandene Ansprüche gegen den Arbeitgeber auch durchsetzen zu können, ist gerade hier eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll, weil etwa im Arbeitsrecht in der ersten Instanz jede Partei immer die Kosten ihres Rechtsanwalts selbst trägt. Wichtig hier: Es gilt regelmäßig eine Wartezeit, meist sind es drei Monate. Empfehlenswert ist es, wenn die Versicherung eine kostenlose telefonische Rechtsberatung anbietet, die bereits im Vorfeld zur Klärung offener Fragen genutzt werden kann – das gibt Orientierung und wieder Sicherheit für ein schnelles und gezieltes Handeln.