DIENHEIM – Obwohl Großveranstaltungen in Rheinland-Pfalz bisher nur bis zum 31. August untersagt sind, wird die Kerb, die vom 04. bis zum 07. September stattfinden sollte, vorsorglich abgesagt. Auf einem Fest, wie der Dienheimer Kerb ist es nicht möglich, Abstandsregeln einzuhalten oder erhöhten Hygienebestimmungen nachzukommen, die mit den Pandemiebedingungen vereinbar sind. Leider sehen wir daher ein gemeinsames und unkompliziertes Zusammenkommen auf dem Festplatz in diesem Jahr nicht als möglich an. Momentan sei davon auszugehen, dass aufgrund der wieder steigenden Infektionszahlen auch Veranstaltungen im September nicht ohne Einschränkungen ablaufen können und die bestehenden Einschränkungen verlängert werden.
Ein Fest wie unsere Kerb lebt davon, unbeschwert zusammenzukommen und gemeinsam zu feiern. Unter den aktuellen Voraussetzungen mit Mundschutz und „Tischzwang“ sowie den einhergehenden notwendigen Hygienemaßnahmen ist dies jedoch in keiner Weise möglich und durchführbar. In einem Treffen mit den Winzern sowie den Vertretern der Jazztanzgruppe Dienheim, die im Wesentlichen das Orgateam der Kerb bilden, wurde keine Alternative zu einer Präsenzveranstaltung gefunden.
In der am 29. Juli 2020 stattgefundenen Gemeinderatssitzung wurde eine Aussprache geführt, die zu einer eindeutigen und einstimmigen Abstimmung führte – die Kerb 2020 findet nicht statt.
Die Verwaltung der Ortsgemeinde Dienheim sowie die Ratsmitglieder bedauern diese Entscheidung sehr, aber die Absage ist zum Schutz der Bevölkerung unumgänglich.
Lassen Sie uns in dieser für alle besonderen und auch schwierigen Zeit weiter so gut zusammenstehen und uns gemeinsam auf eine Kerb ohne Einschränkungen im Jahr 2021 freuen.
Die Ortsverwaltung Dienheim sowie der Gemeinderat wünschen Ihnen weiterhin alles Gute und vor allem: bleiben Sie gesund!
Achim Baumgärtner