Start Hessen Fehlbelegungsabgabe bei Sozialwohnungen wichtiges Instrument für bezahlbares Wohnen

Fehlbelegungsabgabe bei Sozialwohnungen wichtiges Instrument für bezahlbares Wohnen

RÜSSELSHEIM – Die Hessische Landesregierung will die Fehlbelegungspauschale für Sozialwohnungen um zehn Jahre verlängern und hat jetzt einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht. Rüsselsheims Sozialdezernent und Bürgermeister Dennis Grieser begrüßt dies sehr: „Für uns als Stadt ist die Abgabe ein wichtiges Instrument, um bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Denn das Geld, das die Stadt Rüsselsheim am Main dadurch einnimmt, fließt zweckgebunden in den Bau neuer Sozialwohnungen. Die Fehlbelegungspauschale ist daher ein Beitrag zu einer solidarischen Gesellschaft, in der finanziell leistungsfähigere Menschen jene unterstützen, die auf günstigen Wohnraum angewiesen sind.“ Die Fehlbelegungspauschale ist zu zahlen, wenn das Einkommen von Mieterinnen und Mieter einer Sozialwohnung steigt und hierdurch die Grenze für die Sozialwohnungsberechtigung überschritten wird.

In der Stadt Rüsselsheim existieren aktuell rund 2350 Sozialwohnungen, welche sich mehrheitlich im Bestand der städtischen Wohnungsbaugesellschaft gewobau befinden. Eine Fehlbelegungspauschale müssen rund 315 Haushalte zahlen. Die Stadt Rüsselsheim, die die Pauschale erhebt, hat dadurch im vergangenen Jahr rund 310.000 Euro eingenommen. Auch in Rüsselsheim sei der Wohnungsmarkt angespannt und günstige Wohnungen daher knapp. Deswegen ist der Bau weiterer Sozialwohnungen etwa auf dem Gelände der Eselswiese und im Quartier am Ostpark geplant.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main