Start Rheinhessen/Mainz Landkreis erlässt Gebühren für Kinderkrippen und Hort

Landkreis erlässt Gebühren für Kinderkrippen und Hort

Gedanken, die alle Kitas der Verbandsgemeinde äußern - Foto: Ulrich Nilles

KREIS MAINZ-BINGEN – Entlastung für Eltern von Krippen- und Hortkindern: Der Landkreis Mainz-Bingen erlässt die Gebühren für Krippe und Hort, wenn die Eltern derzeit ihre Kinder im sogenannten „Regelbetrieb bei dringendem Bedarf“ pandemiebedingt zu Hause betreuen oder diese maximal fünf Tage im Monat eine Kindertagesstätte besucht haben. Der Kreisausschuss hat dies jetzt in seiner Sitzung beschlossen und damit einem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt. Diese Regelung gilt zunächst für Januar und Februar, wird aber auf die Folgemonate verlängert, falls der „Regelbetrieb bei dringendem Bedarf“ weiterlaufen muss.

„Viele Eltern stehen derzeit enorm unter Druck, sei es durch die räumliche Enge im Home-Office mit gleichzeitiger Kinderbetreuung sowie in Sorge um Gesundheit und Arbeitsplatz oder gar mit finanziellen Existenzängsten“, sagte Landrätin Dorothea Schäfer. Deshalb sei es gut und notwendig, diese ohnehin stark belasteten Eltern zu unterstützen und die Kitagebühren zu erlassen. Wer seine Kinder allerdings an mehr als fünf Tagen im Monat in eine Notbetreuung schickt, muss weiterhin die Gebühr entrichten. Die Kosten für den Landkreis beziffern sich auf etwa 80.000 Euro pro Monat – wenn man davon ausgeht, dass die Einrichtungen im Januar zu etwa 40 bis 50 Prozent ausgelastet waren. Eltern die unter die Regelung fallen und deren Beiträge für den Januar von den Trägern schon eingezogen worden sind, bekommen diese zurückerstattet.

Im aktuellen Bedarfsplan des Kreises sind 36 Hortgruppen ausgewiesen; zusätzliche Hort-Plätze gibt es noch in fünf großen Altersmischungen und sechs Haus-für-Kinder-Gruppen, sodass 805 Hortplätze insgesamt zu Verfügung stehen. Dazu gibt es 1388 Krippenplätze in 30 Krippengruppen und 152 kleine altersgemischte Gruppen, die aber nicht alle besetzt sind. Die Hort- und Krippenbeiträge sind jeweils in sechs Einkommensstufen gegliedert und auch die Sozialstaffelung nach Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder der Familie spielt eine Rolle. Die Beitragshöhe erstreckt sich von keinem Elternbeitrag bis zu 215 Euro Höchstbeitrag im Hortbereich beziehungsweise 450 Euro Höchstbeitrag im Krippenbereich.

Dörte Gebhard