RÜSSELSHEIM – Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die Antragsfrist für passiven Schallschutz verlängert. Bis zum 12. Oktober 2021 können die Bürgerinnen und Bürger Kosten für durchgeführte Schallschutzmaßnahmen geltend machen. „Das ist für Rüsselsheim von hohem Interesse. Bis zu dem genannten Termin können prüffähige Anträge eingereicht werden“, sagt Oberbürgermeister Udo Bausch. Die Bürgerinnen und Bürger können für ihre Immobilen für alle Aufenthaltsräume in der Tagschutzzone 1 und für Schlafräume in der Nachtschutzzone Schallschutzmaßnahmen beantragen. Hintergrund ist, dass durch die Corona-Pandemie keine zeitnahe Beauftragung von Handwerkern oder Umsetzung von baulichen Maßnahmen möglich war. Rechtsgrundlage hierfür sind die Paragrafen 9 und 10 des Fluglärmgesetzes (FlugLärmG). Alle Antragsverfahren sollen bis 31. Dezember 2022 abgewickelt werden.
Auch aus dem Regionalfondsgesetz (RegFondsG) werden zusätzliche bauliche Schallschutzmaßnahmen finanziert. „Für diese Gelder kann man Anträge bis zum 31. Dezember 2021 stellen“, erklärt Bausch weiter. Bis zum 1. Juli 2022 können dafür Kostenvoranschläge eingereicht werden, bis zum 12. Oktober 2022 die Originalrechnungen von bereits durchgeführten Maßnahmen. Die Förderung endet spätestens zum 31. Dezember 2023.
Weitere Informationen gibt es beim Regierungspräsidium Darmstadt telefonisch unter 06151 123100 oder per E-Mail an schallschutzprogramm@rpda.hessen.de. Die Postanschrift ist: Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt. Ob eine Immobilie in den jeweiligen Zonen liegt, kann über das Schallschutzportal auf der Internetseite des RP per Adress-Eingabe selbst ermittelt werden.
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