KRIFTEL – Manfred Neumann (76) sorgt seit mittlerweile 15 Jahren als Schiedsmann im Rathaus gemeinsam mit Schiedsfrau Angela Feuerbach für außergerichtliche Schlichtungen. Beide beraten all diejenigen, die sich mit ihren Nachbarn streiten und allein zu keiner Lösung oder Einigung kommen. In der wöchentlichen Sprechstunde – die zurzeit pandemiebedingt zunächst telefonisch stattfindet – werden im offenen Gespräch Probleme angesprochen und konstruktiv nach Lösungen gesucht. Nun hört Neumann altersbedingt auf, Angela Feuerbach übernimmt seine Aufgabe und eine neue stellvertretende Schiedsfrau/ein stellvertretender Schiedsmann wird gesucht.
„Schiedsleute helfen dabei, die Gemeinde und auch die Gerichte zu entlasten. Auch wir verweisen bei kleineren, nachbarschaftlichen Reibereien die Bürger, die sich an unsere Ordnungsbehörde wenden, zumeist an das Schiedsamt weiter“, so der Erste Beigeordnete Franz Jirasek, der sich freuen würde, wenn sich Bewerber/innen für die interessante ehrenamtliche Aufgabe finden.
„Oft hilft es schon, mit unbeteiligter Person zu sprechen“
„Meist werden wir erst einmal unverbindlich um Rat gefragt“, erläutert Manfred Neumann das Aufgabengebiet. Der klassische Fall: Äste und Sträucher wachsen über den Gartenzaun und werden nicht zurückgeschnitten, geliehenes Geld nicht zurückgezahlt oder die eine Partei eines Mietshauses ist für die anderen zu laut. Das kann zu jahrelangem Stress führen. Beleidigungen oder geringfügige Körperverletzungen können ebenfalls Gegenstand eines Schlichtungsgespräches sein. Er betont: „Viele Probleme lassen sich schon mit einem ersten Gespräch lösen. Oft hilft es schon, über die Probleme mit einer unbeteiligten Person zu sprechen.“
Ziel einer Verhandlung ist es, dass die Parteien selbst zu einer Einigung kommen. Dieser Vergleich wird dann schriftlich fixiert und von beiden Parteien unterschrieben. Er ist rechtsverbindlich und besitzt 30 Jahre Gültigkeit. Die Schiedsleute sind die neutralen Zuhörer und Moderatoren: Sie sorgen dafür, dass beide Seiten gleichermaßen ausführlich ihren Standpunkt darlegen können und geben lediglich Anregungen, wie eine Lösung erreicht werden kann. Natürlich unterstehen sie der Schweigepflicht.
Ein Verfahren vor Gericht zieht sich nicht selten über Jahre hin – und kostet viel Geld. Die Schiedsleute dagegen erheben eine Gebühr, wenn es zu einer Verhandlung kommt, von unter 50 Euro. In Kriftel ist allerdings nicht allzu viel zu tun: Die Einwohner der Obstbaugemeinde sind glücklicherweise ein friedliebendes Völkchen…
Bewerben können sich Interessenten zwischen dem 30sten und 75sten Lebensjahr. Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Kriftel. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Interessierte Personen werden gebeten, sich schriftlich baldmöglichst an den Gemeindevorstand der Gemeinde Kriftel, Frankfurter Straße 33-37, 65830 Kriftel zu wenden.
Tina Schehler
Gemeinde Kriftel