FLÖRSHEIM – Die Stadtverwaltung erinnert ihre Bürgerinnen und Bürger höflich daran, dass am Dienstag, 15. Februar, Grund- und Hundesteuer für das erste Quartal 2022 fällig werden. Die Stadt bittet darum, den Zahlungstermin pünktlich einzuhalten, um die im Falle des Zahlungsverzugs anfallenden Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wer der Stadtkasse bereits ein SEPA-Lastschriftmandat vorgelegt hat, muss selbstverständlich keine Überweisung vornehmen. Die fälligen Beträge werden zu den Fälligkeitsterminen abgebucht.
Bei Bürgerinnen und Bürgern, die keinen neuen Steuerbescheid für das Jahr 2022 erhalten haben, ist der zuletzt versandte Bescheid weiter gültig.
Magistrat der Stadt Flörsheim am Main