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Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden

GINSHEIM-GUSTAVSBURG –

Die Stadtverwaltung informiert, dass aufgrund der noch hohen Corona-Infektionszahlen weiterhin eine Maskenpflicht in den öffentlichen Gebäuden besteht. Die Regelung gilt zunächst bis Ende April. Davon betroffen sind die Rathäuser, Bürgerbüros und Kindertagesstätten.

Stadtverwaltung GInsheim-Gustavsburg