Start Hessen Aufenthaltsverbot auf Parkplatz Landungsplatz

Aufenthaltsverbot auf Parkplatz Landungsplatz

RÜSSELSHEIM – Die Stadt Rüsselsheim am Main hat nun auch für den Parkplatz Landungsplatz ein Aufenthaltsverbot verfügt. Bisher galt ein solches Verbot für den Parkplatz an und um die Großsporthalle inklusive der Parkplätze an der Georg-Jung-Straße. Ordnungsdezernent Udo Bausch hat das erweiterte Verbot auf Bitten der Landespolizei angewiesen. Offensichtlich haben sich Personen, die sich bisher in den Abend- und Nachtstunden an der Großsporthalle getroffen haben, auf den Parkplatz Landungsplatz verlagert. Weil sie hier ebenfalls den Bereich vermüllen und gegen die geltenden Corona-Kontaktbeschränkungen verstoßen, tritt ab dem 18. Februar bis zum 7. März ein Aufenthaltsverbot in Kraft.

Wer sich in den beiden Bereichen mit anderen trifft und länger aufhält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro rechnen. Analog zu den Regelungen im Frühjahr 2020 wird jetzt kein Aufenthalt mehr von Gruppen und Jugendlichen geduldet. Es ist lediglich erlaubt, den Bereich zu durchqueren oder das Auto dort abzustellen.

Die Stadtpolizei wird fortwährend Kontrollen in Absprache mit der Landespolizei durchführen. Dies gilt für das gesamte Stadtgebiet und auch für die Nachtstunden.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales