RÜSSELSHEIM – Die Stadt hat ein Aufenthaltsverbot für den Parkplatz an und um die Großsporthalle inklusive der Parkplätze an der Georg-Jung-Straße verhängt. Bereits im vergangenen Frühjahr wurde dies sehr erfolgreich durchsetzt. Der Ordnungsdezernent Udo Bausch hat ein solches Verbot auf Bitten der Landespolizei erneut zur Umsetzung angewiesen, weil sich dort in den Abend- und Nachtstunden Personen auf dem Parkplatz treffen, den Bereich vermüllen und gegen die geltenden Corona-Kontaktbeschränkungen verstoßen. Wer sich nun dort mit anderen trifft und länger aufhält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro rechnen. Analog zu den Regelungen im Frühjahr 2020 wird jetzt kein Aufenthalt von Gruppen und Jugendlichen geduldet.
Das Aufenthaltsverbot ist bis zum 7. März 2021 befristet. Es ist weiterhin erlaubt, den Bereich zu durchqueren oder das Auto dort abzustellen, um zu den Sportstätten zu gelangen. Der Sport- und Trainingsbetrieb von Vereinen darf durchgeführt werden, wenn es die geltenden Corona-Verordnungen zulassen.
Die Stadtpolizei wird fortwährend Kontrollen in Absprache mit der Landespolizei durchführen. Dies gilt für das gesamte Stadtgebiet und auch für die Nachtstunden. Zudem führt die Bundespolizei zusätzliche Kontrollen am Bahnhof durch. Die Streifen der Bundespolizei sprechen Personen wegen nicht oder nicht korrekt getragener Mund-Nasen-Bedeckungen an und kontrollieren Ausweise. Die Kontrollen führten dazu, dass die Streifen im Januar 2021 einen Platzverweis ausgesprochen haben.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
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