Start Hessen Beim Überholen „Mindestabstand beachten!“

Beim Überholen „Mindestabstand beachten!“

Vor dem Banner an der Bensheimer Straße links Mobilitätsmanager Eren Gül und rechts Mario Schuller (Vorsitzender des ADFC Kreis Groß-Gerau) - Foto: Stadt Rüsselsheim am Main

RÜSSELSHEIM – „Mindestabstand beachten!“ lautet die Botschaft auf fünf Bannern, die der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Kreis Groß-Gerau e.V. der Stadt Rüsselsheim am Main zur Verfügung gestellt hat. Die Banner sensibilisieren dafür, dass Kraftfahrzeuge innerorts beim Überholen von Personen, die zu Fuß, mit dem Rad oder Elektrokleinstfahrzeugen unterwegs sind, mindestens 1,5 Meter Abstand halten müssen. Außerorts sind sogar zwei Meter Abstand notwendig. Dies wurde in der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2020 festgehalten und ist seither verpflichtend. Somit kann ein Bußgeld zwischen 30 und 100 Euro fällig werden, wenn der Abstand unterschritten wird. Bei deutlicher Unterschreitung wird auch ein Punkt in Flensburg fällig.

Die Banner sind in Rüsselsheim an Standorten mit Nähe zu Radstreifen und mit guter Sichtbarkeit platziert. Deswegen sind sie an der Grabenstraße, am Kurt-Schumacher-Ring, an der Lucas-Cranach-Straße, Brunnenstraße und Bensheimer Straße zu finden. Außerdem haben fast alle städtischen Dienstfahrzeuge einen Aufkleber mit Hinweis auf den Mindestabstand.

Ziel der Stadt und des ADFC ist, den Bekanntheitsgrad dieser Vorschrift zu erhöhen und damit die Verkehrssicherheit weiter zu stärken. Auch weitere Kommunen im Kreis Groß-Gerau beteiligen sich an der Aktion.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main