GINSHEIM-GUSTAVSBURG – Das Land Hessen hat durch die Verordnung vom 26.05. beschlossen das Betreuungsangebot ab dem 2. Juni 2020 auszuweiten, im Rahmen dessen was unter der Einhaltung von Hygieneregeln und damit einhergehenden betrieblichen Abläufen in den jeweiligen Kitas möglich ist.
Zu den Berufsgruppen und Bereichen, für die eine Kinderbetreuung möglich ist, zählen jetzt:
– Kinder von Eltern, die BEIDE berufstätig sind und mindestens eines der Elternteile laut Verordnung als systemrelevant einzustufen ist
– Kinder von Alleinerziehenden, wenn diese berufstätig sind oder studieren
– Kinder, deren Betreuung vom Jugendamt als erforderlich eingestuft wird
– Kinder, die Beeinträchtigungen und somit einen gesonderten Förderbedarf haben
– Härtefälle
Ab nächster Woche haben alle Kinder der fünf oben genannten Gruppen Anspruch auf Betreuung. Die Betreuungszeiten sind in den jeweiligen Einrichtungen zu erfragen.
Darüber hinaus möchte die Stadt Ginsheim-Gustavsburg ein Betreuungsprogramm für möglichst viele weitere Kinder umsetzen. Um Restplätze zu vergeben, gibt es auf der Startseite der städtischen Homepage ein Formular zur Bedarfsabfrage, das auch über die Kindergarten-Leitungen und Elternbeiräte zugänglich ist. Die Stadtverwaltung bittet darum, diese Abfrage auszufüllen und bis spätestens kommenden Donnerstag, 4. Juni, in den jeweiligen Kitas abzugeben. Die ausgefüllten Formulare werden schnellstmöglich ausgewertet und als Grundlage für ein Konzept zur Wiedereröffnung verwendet. Die Öffnungen werden ab Montag, 8. Juni, schrittweise umgesetzt.
Die Stadtverwaltung bedankt sich bei allen Eltern und Kindern für ihre Geduld, ihr Durchhaltevermögen und ihre Solidarität untereinander und versichert, im engen Rahmen der hessischen Verordnungen, das bestmögliche für die Kinder und die Mitarbeitenden der Kitas zu tun.
Katharina Schmidt