Start Hessen Eisdielen dürfen ab Montag für Lieferung und Abholung öffnen

Eisdielen dürfen ab Montag für Lieferung und Abholung öffnen

RÜSSELSHEIM – Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat vorab über die künftige Corona-Verordnung informiert. Danach dürfen Eisdielen ab Montag (20. April) unter strengen Auflagen und unter Beachtung von Abstands- und Hygienevorschriften nur zur Lieferung und Abholung öffnen.

Der Verzehr von Speisen und Getränken, die in Eisdielen und Eiscafés erworben wurden, ist im Umkreis von 50 Metern untersagt. Wenn Eisdielen, Eiscafés und weitere Verkaufsstellen Speiseeis zum sofortigen Verzehr anbieten, müssen sie sicherstellen, dass das Speiseeis in nicht essbaren Behältnissen verkauft wird und dass keine Lieferung an öffentliche Plätze, Park- und Grünanlagen oder ähnliche Örtlichkeiten erfolgt.

Das Ministerium beabsichtigt, die aktuellen Fassungen der Verordnung ab Samstagnachmittag auf www.hessen.de online zu stellen.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales