RÜSSELSHEIM – Erstattungsansprüche für bauliche Schallschutzmaßnahmen im Bereich des Frankfurter Flughafens können weiterhin eingereicht werden. Darauf macht das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt aufmerksam. Darüber hinaus kann ein Teil der Besitzerinnen und Besitzer der jeweiligen Wohn-Immobilien im Lärmschutzbereich dafür zusätzlich Geld aus dem Regionalfonds sowie eine Entschädigung für die eingeschränkte Nutzung ihres Außenwohnbereichs erhalten. Allerdings enden die Antragsfristen hierfür im kommenden Jahr.
Rüsselsheims Dezernentin für Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung, Lärmabwehr und Klimaschutz, Marianne Flörsheimer, ruft daher die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, zu prüfen, ob und wie sie von der Förderung profitieren können: „Rüsselsheim ist eine Kommune, die besonders vom Fluglärm des anliegenden Flughafens betroffen ist. Neben aktiven Schallschutzmaßnahmen durch Reduzierung der Flugbewegungen sind passive Schallschutzmaßnahmen eine Möglichkeit, um Lärmbeeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger zu mindern.“ In Rüsselsheim können insbesondere die Gebiete im Osten Haßlochs, an der nördlichen Horlache sowie in Teilen des Berliner Viertels von der Förderung profitieren.
Das RP weist darauf hin, dass bei den Anträgen auf baulichen Schallschutz neben dem Antrag spätestens dann auch die Schlussrechnungen der Handwerker vorliegen müssen. Da derzeit mit längeren Wartezeiten bei der Beauftragung von Handwerkern zu rechnen ist, empfiehlt die Behörde allen Betroffenen, die bisher noch keine Anträge gestellt haben oder aber bereits mittels Vorbescheid zugesicherte Maßnahmen noch nicht umgesetzt haben, dies nun zeitnah zu tun.
In der sogenannten Tagschutzzone 1 des Flughafens können Ansprüche auf Schallschutz für alle Aufenthaltsräume der jeweiligen Immobilie geltend gemacht werden. Bei Immobilien in der Nachtschutzzone werden nur Schallschutzmaßnahmen für Schlafräume geprüft. Die Antragsfrist hierfür endet am 12. Oktober 2021.
Darüber hinaus können zusätzliche Landesmittel aus dem Regionalfonds für die Durchführung von baulichen Schallschutzmaßnahmen – wie etwa den Einbau von Schallschutzfenstern – abgerufen werden. Hierfür erhalten die Betroffenen auf Nachweis bis zu 4.350 Euro je Haushalt. Die Frist für diese Anträge endet am 31. Dezember 2021.
Inhaberinnen oder Inhaber einer in der Tagschutzzone 1 liegenden Immobilie erhalten eine pauschale Außenwohnbereichsentschädigung – bei einem Einfamilienhaus beträgt diese beispielsweise 3.700 Euro. Wer eine Entschädigung über eine Verkehrswertermittlung seiner Immobilie beantragen möchte, um eine höhere Entschädigungssumme zu erhalten, muss dem Antrag ein Verkehrswertgutachten des jeweils zuständigen Gutachterausschusses für Immobilienwertermittlung beifügen. Da auch hier mit Vorlaufzeiten zu kalkulieren ist, empfiehlt das RP, die Anträge – sofern noch nicht geschehen – ebenfalls zeitnah zu stellen. Das Fristende für die Anträge ist der 12. Oktober 2021.
Ob eine Immobilie in den jeweiligen Zonen liegt, kann über das Schallschutzportal auf der Internetseite des RP per Adress-Eingabe selbst ermittelt werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilt auch per Email an schallschutzprogramm@rpda.hessen.de oder unter Telefon 06151 123100 dazu Auskunft. Auf der Internetseite der Behörde (rp-darmstadt.hessen.de) gibt es unter dem Suchwort „Lärmschutzbereich“ weitere Informationen zu den Schallschutz-Programmen und zum Ablauf der Antragsverfahren. Dort können auch die jeweiligen Formulare heruntergeladen werden. Alternativ können diese auch per Post beim RP (Regierungspräsidium Darmstadt, Team Schallschutz, 64278 Darmstadt) angefordert werden.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales