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Grundsteuer wird fällig

FLÖRSHEIM – Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung, dass am Sonntag, 15. November, die Grundsteuer für das vierte Quartal 2020 fällig wird. Der Zahlungstermin ist pünktlich einzuhalten, da bei Zahlungsverzug entsprechende Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden. Außerdem werden die Rückstände kostenpflichtig im Wege der Verwaltungsvollstreckung eingezogen.

Wer der Stadtkasse bereits eine Abbuchungsermächtigung vorgelegt hat, muss selbstverständlich keine Überweisung vornehmen. Die Beträge werden zu den Fälligkeitsterminen abgebucht.

Die Stadt Flörsheim am Main verzichtet dieses Jahr auf das Versenden von Grundsteuerbescheiden, da sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen ergeben haben.

Magistrat der Stadt Flörsheim am Main