RÜSSELSHEIM – Im Kampf gegen den sich ausbreitenden Corona-Virus wurden heute die Maßnahmen bundes- und hessenweit noch einmal verschärft. Auch in Hessen kommt es zu weiteren Einschränkungen im öffentlichen Leben zum Schutz der Bevölkerung. Die vom Land Hessen beschlossenen Maßnahmen gelten ab Mittwoch (18. März).
Grundsätzlich bleiben Supermärkte, Apotheken und weitere Läden, die der Versorgung der Menschen dienen – beispielsweise Getränkemärkte oder Drogerien – weiterhin geöffnet. Für diese Bereiche wird sogar das Sonntagsverkaufsverbot bis auf weiteres ausgesetzt, damit die Versorgung sichergestellt ist. Geöffnet sind auch Poststellen, Banken und Sparkassen. Die Öffnung der genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, und der Zutritt wird gesteuert, um Warteschlangen in den Geschäften zu vermeiden. Dienstleister und Handwerker können unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen ihrer Tätigkeit weiter nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben geöffnet.
Für den Publikumsverkehr geschlossen werden alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Wettannahmestellen, Spielhallen und ähnliche Einrichtungen. Von Schließungen betroffen sind auch Fitnessstudios und Spielplätze. Geöffnet bleiben Restaurants und Speisegaststätten, allerdings wird die Öffnungszeit auf 6 bis 18 Uhr begrenzt. In den Betrieben und Hotels ist jedoch eine Abstandsregelung für Tische sowie eine Reglementierung der Besucherzahl erforderlich. Abholen kann man Essen auch danach noch, aber das gesellige Beisammensitzen in größeren Gruppen soll derzeit eingeschränkt werden. Es ist außerdem weiterhin möglich, sich Essen liefern zu lassen. Verboten werden Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen und Reisebusreisen. Ausgesetzt werden auch die Gottesdienste und Versammlungen der verschiedenen Glaubensgemeinschaften.
Heute morgen hatte bereits der Kreis Groß-Gerau als weitere Maßnahme gegen die Ausbreitung des Corona-Virus die maximale Personenzahl bei Versammlungen auf 50 beschränkt. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch private Veranstaltungen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Versammlung unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen stattfindet. Außerdem muss der Veranstalter sicherstellen, dass die Teilnehmenden untereinander einen Mindestabstand von jeweils zwei Metern einhalten können und jedem zeitgleich mindestens vier Quadratmeter zur Verfügung stehen. Es wird generell empfohlen, auf Gastronomiebesuche zu verzichten und soziale Kontakte zu vermeiden. Gastronomen sollen die Anzahl der Personen in ihren Räumlichkeiten so begrenzen, dass diese untereinander den Mindestabstand von zwei Metern einhalten können und eine Gesamtzahl von 50 Personen nicht überschritten wird. Die Anordnung gilt ab sofort bis einschließlich 10. April 2020.
Die Begrenzung der Personenzahl und die vorgeschriebenen Mindestabstände betreffen bei der Stadt Rüsselsheim auch die Trauerhallen auf den Friedhöfen. In allen Trauerhallen ist die Bestuhlung bereits verändert worden. Auf dem Waldfriedhof stehen 30 Sitzplätze zur Verfügung, auf dem Friedhof am Waldweg 28 Sitzplätze, auf dem Friedhof Königstädten 34 Sitzplätze und auf dem Friedhof Bauschheim 20 Sitzplätze. Die Sitzplatzzahl entspricht der maximal zulässigen Anzahl an Personen in den Trauerhallen. Die Bestattungsunternehmen wurden von der Stadt bereits über die neuen Regelungen informiert.