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Kommunen wollen Eltern entlasten

Die Kita Regenbogen in Wallau - Foto: Stadt Hofheim am Taunus

HOFHEIM – Die Kinderbetreuung sei eine wichtige soziale, gesellschaftliche und zukunftssichernde Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der zwölf Städte und Gemeinden des Main-Taunus-Kreises.

Viele Elternbeiträge für die Kinderbetreuung seien bereits nicht eingezogen worden, einem endgültigen Verzicht komme dies jedoch nicht gleich. Eine Entscheidung hierüber kann nämlich der Magistrat bzw. Gemeindevorstand nicht alleine treffen – dies fällt in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung bzw. Gemeindevertretung.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Ersten Stadträtinnen und Ersten Stadträte der Main-Taunus-Kommunen haben sich nun auf eine gemeinsame Vorgehensweise verständigt. Zu den jeweils nächstmöglichen Sitzungsterminen der Stadtverordnetenversammlungen bzw. Gemeindevertretungen werden Entscheidungsvorschläge vorgelegt, die die Eltern entlasten. Die Gesamtsumme des Entlastungsbetrages wird auf über fünf Millionen Euro geschätzt.

In Hofheim wird Bürgermeister Christian Vogt über den Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach der Sommerpause vorschlagen, auf die Kita-Gebühren April und Mai zu verzichten. Stimmen die Stadtverordneten zu, werden Hofheimer Familien direkt und indirekt über die freien und kirchlichen Träger der Betreuungseinrichtungen um einen Betrag von rund 800.000 Euro entlastet. Denn: Den kirchlichen und freien Trägern wird das gleiche Verfahren vorgeschlagen, wiederum mit einer Kostenübernahmeerklärung der Kommune.

Für die Monate April und Mai ist ein endgültiger Verzicht auf die Kindergartenbeiträge geplant. Dies betrifft alle städtischen Einrichtungen. Ein Handhaben dieser Regelung wird auch den kirchlichen und freien Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen empfohlen. Die Einnahmeverluste dieser Träger decken wiederum die Kommunen. Für Kinder, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, wird für die Monate April und Mai ein Kostenbeitrag nach der tatsächlichen Inanspruchnahme fällig, der keinesfalls über dem regelmäßigen Beitragssatz liegt.

Mit Beginn des eingeschränkten Regelbetriebes am 2. Juni 2020 erfolgt eine leistungsbezogene Erhebung von Kostenbeiträgen gemäß der jeweiligen Gebührensatzung der Kommune. Wurde gar keine Betreuung in Anspruch genommen, ist auch hier kein Geld zu entrichten.

Es werde anerkannt und gewürdigt, dass viele Eltern und Erziehungsberechtigte seit Beginn der Corona-Pandemie im beruflichen, sozialen und häuslichen Umfeld einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt waren und dass es eine zusätzliche Härte sei, auf einem Beitragseinzug ohne eine vollumfängliche entsprechende Gegenleistung zu bestehen. Dabei sei man sich in allen Rathäusern bewusst, dass der Verzicht zur Entrichtung von Gebühren für die Kinderbetreuung zu ungeplanten sowie unvorhersehbaren drastischen Mindereinnahmen führen wird. Es handele sich um eine freiwillige Leistung der Kommunen, die eine anerkennende, unterstützende und fördernde Maßnahmen sei.

Man wolle darauf hinwirken, dass die Kommunen einen finanziellen Ausgleich für das von der Landesregierung verordnete Betretungsverbot der Kinderbetreuungseinrichtungen erhält.

Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus