Start Hessen Magistrat bewältigte hohes Arbeitspensum in Legislatur

Magistrat bewältigte hohes Arbeitspensum in Legislatur

Die Magistratsmitglieder - Foto: Stadt Rüsselsheim am Main, Fotograf: Peter Thomas

RÜSSELSHEIM – 18 Punkte standen auf der Tagesordnung, als der Magistrat am Dienstag (27. April) zu seiner letzten Sitzung in dieser Legislatur zusammenkam. „Es war eine intensive Sitzungsperiode, in der viele wichtige Entscheidungen für Rüsselsheim getroffen wurden. Ich denke vor allem an Beschlussfassungen zur Eselswiese, dem Bebauungsplan für die Motorworld im Altwerks-Areal, den Architektenwettbewerb für den Neubau am Friedensplatz, die Realisierung des Baurechts für den Edeka-Markt in Königstädten oder das Konzept zur Aktion ‘Sichere und saubere Innenstadt‘“, konstatierte Oberbürgermeister Udo Bausch. Allein im vergangenen Jahr seien 424 Vorlagen verabschiedet worden, 172 von ihnen gingen danach den Stadtverordneten zur finalen Beschlussfassung zu. In 2019 wurden 351 Vorlagen beraten, davon 175 Vorlagen an die Stadtverordnetenversammlung, 2018 waren es 419 Vorlagen, davon 176 für die Stadtverordneten. In 2021 gab es bislang 73 Vorlagen, davon 32 Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung. „Zu insgesamt 186 Sitzungen kam der Magistrat in der vergangenen Legislaturperiode zusammen, um dieses hohe Pensum zu bewältigen. Und dies auch trotz Corona“, erklärte Bausch. Der Oberbürgermeister dankte zugleich seinen Magistratskolleginnen und –kollegen für die geleistete Arbeit und würdigte vor allem das Engagement der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder.

Gesetzliche Grundlage für die politische Arbeit in den hessischen Kommunen ist die Hessische Gemeindeordnung (HGO) aus dem Jahr 1952. Über die Jahre wurde sie bei Bedarf vom Gesetzgeber angepasst, in ihren Grundzügen und dem Aufbau ist sie jedoch unverändert und gilt bis heute. Nach dem Krieg sollten die Gemeindeordnungen und weitere Kommunalverfassungsgesetze in allen Bundesländern die demokratische Staatsform nachhaltig sichern. In Hessen gilt die so genannte „Magistratsverfassung“. Quasi als Mannschaftssport obliegen die laufenden Verwaltungsgeschäfte und –entscheidungen dem Magistrat. Die Mitglieder dieses Gremiums sollen dabei kollegial als Regierungsteam fungieren. Damit nach einer Kommunalwahl kein Vakuum entsteht, bleiben die Mitglieder des Magistrats immer bis zur Wahl des neuen Gremiums im Amt. Am Donnerstag (29. April) konstituiert sich in Rüsselsheim die neue Stadtverordnetenversammlung. Die Parlamentarier bestimmen über die neue Zusammensetzung des Magistrats. Hauptamtliche Stadträte sind jeweils für ihre individuelle Amtszeit von sechs Jahren gewählt, ehrenamtliche werden für die Dauer der Wahlperiode gewählt.

Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales