Start Rheinhessen/Mainz Obst darf gepflückt werden! Lörzweiler markiert Obstbäume, deren Früchte gepflückt werden darf

Obst darf gepflückt werden! Lörzweiler markiert Obstbäume, deren Früchte gepflückt werden darf

Markierte Obstbäume in Lörzweiler - Foto: Steffan Haub

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Herbstzeit naht, viele Bäume in unserer Gemarkung locken mit ihren reifen Früchten. Immer häufiger landen diese aber in Körben und Taschen von Menschen, denen die Bäume gar nicht gehören. Es handelt sich beim Abernten von fremden Bäumen aber tatsächlich um Diebstahl, das macht schon allein der Gegenwert der Früchte deutlich, den man in einem Geschäft dafür zahlen müsste!

Die Ortsgemeinde Lörzweiler besitzt eigene Obstbäume auf ihren Flächen. Einige dieser Flächen sind verpachtet; leider wurden auch hier in den letzten Jahren immer wieder Früchte von den Bäumen gestohlen, im letzten Jahr sogar in erheblichem Umfang.

Einige wenige Flächen der Ortsgemeinde, vorwiegend Ausgleichflächen, sind nicht verpachtet. Diese Obstbäume haben wir für Sie in diesem Jahr mit zweifarbigen Kreuzen markiert. Von allen Bäumen mit dieser Markierung dürfen Sie sich gerne Früchte pflücken. Aber bitte nicht alle Früchte eines Baumes, denn schließlich sollen alle Bürgerinnen und Bürger Freude an unseren Obstbäumen haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steffan Haub, Ortsbürgermeister