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PETA erstattet Strafanzeige

MAINZ – Tausende Tauben müssen bei Wettflügen weite Strecken quer durch Deutschland oder von Nachbarstaaten aus zu ihren Heimatschlägen zurücklegen. Viele Tiere kommen jedoch nie am Ziel an – so im vergangenen Jahr auch mindestens 689 Tauben des „RV Mainz e.V.“, womit die Verlustrate 55 Prozent betrug. So zumindest der Vorwurf von PETA.

Daher erstattete die Organisation bei der Staatsanwaltschaft Mainz Strafanzeige gegen alle Verantwortlichen des Vereins. Die Tierrechtsorganisation wirft den Angezeigten vor, im Zuge der Wettveranstaltungen in der Saison von April/Mai bis Ende Juli 2017 Wirbeltiere getötet und ihnen länger anhaltende, sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt zu haben.

„Die Verantwortlichen nehmen billigend in Kauf, dass sehr viele Tauben sterben – Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt und muss strafrechtliche Konsequenzen haben“, so Dr. Christian Arleth, Rechtsanwalt bei PETA. „Vögel aus Profitgier und Prestigegründen zu missbrauchen, passt nicht in eine moderne Gesellschaft. Ein Verbot von Taubenwettflügen ist längst überfällig.“

Obwohl Taubenwettflüge dem Tierschutzgesetz widersprechen, werde der gesamte „Brieftaubensport“ hierzulande nicht veterinärbehördlich kontrolliert. „In den vergangenen Jahrzehnten hat sich faktisch ein rechtsfreier Raum entwickelt, in dem systematisch gegen teils strafrechtlich relevante Vorschriften des Tierschutzgesetzes verstoßen wird“, so Arleth.

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