RÜSSELSHEIM – Die Satzung über die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Rüsselsheim am Main regelt, dass die städtischen Kitas für drei Wochen während der hessischen Schulsommerferien schließen. An dieser Schließung, in diesem Jahr vom 27. Juli bis zum 14. August, hält die Stadt Rüsselsheim am Main fest. Gleichzeitig weist sie auf die Möglichkeit der Betreuung in der Schließzeit für Kinder mit dringlichem und nachgewiesenem Betreuungsbedarf hin, die ebenfalls in der Kitasatzung vorgeschrieben ist. Aufgrund der Corona-Pandemie verlängert die Stadtverwaltung allerdings die Anmeldefrist bis Mitte Juni. Ihr Kind für die Betreuung in der Schließzeit anzumelden, war den Eltern städtischer Kitas ursprünglich zwischen dem 18. Dezember 2019 und dem 27. März 2020 möglich.
„In der aktuellen Situation haben sich für vielen Familien die Voraussetzungen komplett geändert, insbesondere bei der Urlaubsplanung oder den eigenen Urlaubsansprüchen. Wer während der Schließzeit keinen oder nicht mehr so lange Urlaub nehmen kann, dem geben wir nun erneut die Möglichkeit zur Anmeldung“, erklärt Bürgermeister und Sozialdezernent Dennis Grieser.
Erfahrungsgemäß waren in den letzten drei Jahren rund 50 Kinder angemeldet. Aufgrund der Umstände geht die Stadtverwaltung in diesem Jahr jedoch von einem höheren Betreuungsbedarf als üblich aus. Um die Situation genauer abschätzen zu können, bereitet aktuell die Stadt eine Befragung der Eltern der städtischen Kitas zum Betreuungsbedarf in den Sommerferien vor. Parallel klärt sie mit dem Kitapersonal, wie viele Erzieherinnen und Erzieher während der satzungsgemäßen Schließzeit zum Arbeiten überhaupt parat stünden. Sollte der Elternbedarf nach Betreuung in der Schließzeit höher sein, als Personal zur Abdeckung dafür vorhanden ist, haben die Eltern Priorität, die gemäß der aktuellen Corona-Verordnung des Landes anspruchsberechtigt für eine Kindernotbetreuung sind. Eine Betreuung in der Stammkita kann die Stadtverwaltung allerdings nicht zusichern. Um die Abstands- und Hygieneregeln einhalten zu können, wird die Anzahl der zu betreuenden Kinder pro Standort begrenzt werden, so dass Kinder auch in anderen Kitas untergebracht werden können.
Die Anmeldung für den Notdienst muss bis zum 12. Juni erfolgen. Bei alleinerziehenden Eltern genügt die Anmeldung des sorgeberechtigten Elternteils. Ansonsten müssen beide Elternteile dazu eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen, wonach während der Schließzeit ganz oder teilweise aus dienstlichen Gründen kein Urlaub gewährt werden kann. Das Anmeldeformular sowie ein Vordruck für den Arbeitgeber können auf der Internetseite der Stadt unter www.ruesselheim.de/corona-Infos in der Rubrik „Informationen für Eltern“ heruntergeladen werden.
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Zentrales