Start Hessen Sportlerehrung 2020: Meldungen bis 1. August bei der Stadt einreichen

Sportlerehrung 2020: Meldungen bis 1. August bei der Stadt einreichen

HOFHEIM – Der Magistrat der Kreisstadt Hofheim plant, Sportlerinnen und Sportler zu ehren, die in den Jahren 2018 und 2019 besondere Erfolge erzielt haben. Entsprechende Vorschläge sind bis spätestens 1. August 2020 einzureichen.

Geehrt werden alle in Hofheim wohnenden oder für einen Hofheimer Verein startenden Sportlerinnen und Sportler, die einen der nachstehend aufgeführten Einzel- oder Mannschaftserfolge erzielt haben:

  • 1, 2. oder 3. Platz auf Landesebene (Hessenmeisterschaften)
  • die Plätze 1 bis 5 bei Deutschen- und Internationalen Meisterschaften
  • Teilnahme an Welt- oder Europameisterschaften
  • Mannschaften mit einer Spielzugehörigkeit in den höchsten Spielklassen sowie darin errungenen Meisterschaften

Für die Jahrgangsmeisterschaften gilt: Hier werden nur die ersten Plätze bei Landes- und die Plätze 1 bis 3 bei Deutschen- und Internationalen Meisterschaften anerkannt. Die gleiche Regelung wird für Nord- oder Südhessische- beziehungsweise Süd- oder Norddeutsche- und ähnliche Meisterschaften angewendet.

Die Meldungen sind zu richten an den Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus, Team Sport und Vereine, Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus oder per Mail an Vereine@hofheim.de.

Telefonisch ist das Team unter den Rufnummern 06192 / 202-470, 353 oder 352 zu erreichen.

Die Meldebögen sind auf der städtischen Homepage unter www.hofheim.de/Leben/Sport und Vereine unter „Sportlerehrung 2020“ zu finden.

Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus